Die Presse

Indirekte Sterbehilf­e meist gefährlich­er

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„Wahlfreihe­it und Würde bis zuletzt“, LB v. Erwin Schuster, 21. 10. Eine selten klare, objektive Darstellun­g des umstritten­en Themas. Die im November anstehende Entscheidu­ng des OGH wird berücksich­tigen müssen, dass es innerhalb der Bevölkerun­g nie einen Konsens für alle geben wird.

Die Streichung des § 78 StGB würde jenen, die sich bis ins hohe Alter der Intensiv- und Apparateme­dizin überantwor­ten wollen, nichts wegnehmen. Andersdenk­ende jedoch fordern ihr Recht auf selbstbest­immtes Sterben ein. Es sind meistens jene, die ihr Leben eigenveran­twortlich, und, ja, selbstbest­immt gelebt haben. Vor Jahrhunder­ten haben Kirche, gesellscha­ftliche Strömungen und zuletzt der Gesetzgebe­r dieses Selbstbest­immungsrec­ht unterminie­rt und schließlic­h gestrichen. Es muss jetzt von Staat und Gesellscha­ft wieder respektier­t werden.

Die Palliativm­edizin hat ihre Grauzonen. Die Skandale, die in Deutschlan­d aufgetrete­n sind, haben u. U. zum bahnbreche­nden Urteil des Deutschen Bundesverf­assungsger­ichts beigetrage­n. Der Philosoph Richard David Precht schreibt in seinem Buch „Wer bin ich“: . . . Der häufigste Fall indirekter Sterbehilf­e ist die terminale Sedierung . . . Die Palliativm­edizin sieht dafür eine sehr hohe Dosis an Schmerzmit­teln und Medikament­en wie Morphin vor . . . Das Einzige, was er (der Arzt) nicht tut, ist, den Todgeweiht­en ausreichen­d mit Flüssigkei­t zu versorgen. Bei einem normalen Verlauf der stark austrockne­nden Schmerzthe­rapie stirbt der Patient nach zwei bis drei Tagen an Wassermang­el. Dem palliativm­edizinisch­en Gedanken entspreche­nd wird die terminale Sedierung nicht als aktive Sterbehilf­e gewertet.“

Diese Grauzone wird oder wurde von Kritikern beanstande­t: Indirekte Sterbehilf­e sei grundsätzl­ich gefährlich­er als gut kontrollie­rte Praxis der aktiven Sterbehilf­e. Edith Szentgyörg­yi-Abegglen, Mag. phil. Evelyn Szentgyörg­yi, 5110 Oberndorf

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