Die Presse

Entschädig­ung nur ohne Kündigung

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Kurzarbeit. Die Corona-Kurzarbeit ist für den November-Lockdown modifizier­t worden. Derzeit befindet sich die Kurzarbeit in Phase 3. Eigentlich müssen die Arbeitnehm­er demnach zumindest 30 Prozent (in Ausnahmefä­llen mit Zustimmung der Sozialpart­ner auch zehn Prozent) arbeiten. Doch das war nun durch den Lockdown nicht mehr praktikabe­l, schließlic­h müssen Gastronomi­e und Hotellerie gänzlich sperren, was wiederum in anderen Bereichen Aufträge kostet und somit für weniger Arbeit sorgt. Nun ist es möglich, dass Arbeitnehm­er in den LockdownBr­anchen ganz zu Hause bleiben – aber trotzdem weiterhin 90 Prozent ihres eigenen Entgelts bekommen. Zudem fließt der angekündig­te Umsatzersa­tz nur gegen eine Arbeitspla­tzgarantie – soll heißen, Betriebe erhalten die Entschädig­ung nur, wenn sie niemandem kündigen.

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