Entschädigung nur ohne Kündigung
Kurzarbeit. Die Corona-Kurzarbeit ist für den November-Lockdown modifiziert worden. Derzeit befindet sich die Kurzarbeit in Phase 3. Eigentlich müssen die Arbeitnehmer demnach zumindest 30 Prozent (in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Sozialpartner auch zehn Prozent) arbeiten. Doch das war nun durch den Lockdown nicht mehr praktikabel, schließlich müssen Gastronomie und Hotellerie gänzlich sperren, was wiederum in anderen Bereichen Aufträge kostet und somit für weniger Arbeit sorgt. Nun ist es möglich, dass Arbeitnehmer in den LockdownBranchen ganz zu Hause bleiben – aber trotzdem weiterhin 90 Prozent ihres eigenen Entgelts bekommen. Zudem fließt der angekündigte Umsatzersatz nur gegen eine Arbeitsplatzgarantie – soll heißen, Betriebe erhalten die Entschädigung nur, wenn sie niemandem kündigen.