Sicherheit in Krisenzeiten für KMU
Das unternehmerische Risiko minimieren. Worauf zu achten ist, erläutert Gert Kössler, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg.
Krisen fordern Unternehmer immer wieder zum Handeln auf. Wirkt sich das auch auf Rechtsformen und Gesellschaftsverträge aus? Gert Kössler: Ja, es ist tatsächlich so, dass auffallend viele Unternehmer in den letzten Monaten von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen in Richtung Kapitalgesellschaften gegangen sind. Worauf führen Sie das zurück? Auf den ursprünglichen Zweck der GmbH. Damit meine ich nicht steuerliche Vorteile, sondern das Thema Sicherheit. Eine GmbH ist ein eigenständiger Rechtsträger, damit kann ich das private Vermögen vom betrieblichen trennen und gegen eine etwaige Insolvenz absichern. Wirklich effizient gelingt dies natürlich nur bei Unternehmen, die eine so gute Bonität aufweisen, dass Geldgeber auf Sicherheiten der Gesellschafter, wie Bürgschaften und Mitschuldnerschaften, verzichten. Sollte sich also jeder, der ein Unternehmen gründen will, für eine GmbH entscheiden? Die Wahl der passenden Rechtsform ist sehr individuell. Meines Erachtens ist es nicht sinnvoll, dass jeder Gründer von Anfang an eine GmbH anstrebt. Gerade in der Anfangsphase ist oft ein Ein-Personen-Unternehmen oder eine Personengesellschaft einer GmbH vorzuziehen. Eines haben aber sowohl die Kapital- als auch die Personengesellschaft gemeinsam – den Gesellschaftsvertrag . . . Ja, der wird vom Gesetz her beiden vorgeschrieben. Die Gesellschaftsverträge der Personengesellschaften können allerdings ohne Notar geschlossen und abgeändert werden – das kann Konfliktpotenzial bergen. Gibt es eigentlich eine Mindestanforderung an den Inhalt von Gesellschaftsverträgen? Auf alle Fälle müssen darin der Name und Sitz der Gesellschaft, der Unternehmensgegenstand, die Beteiligten und die Beteiligungsverhältnisse zu finden sein. Auf das hoffentlich lange Leben einer Gesellschaft hin gesehen ist das aber sicherlich zu wenig? Das stimmt, denn ein ausgefeilter Gesellschaftsvertrag ist das tragfähigste Fundament für Unternehmen. Und es gibt immer Regelungsbedarf. Welche Punkte sollten auf alle Fälle darin geregelt werden? Generell geht es darum, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter festzulegen. Ganz wichtig ist es, zu klären, wie Anteile abgetreten werden können, ob es Widerspruchs-, Aufgriffs- und Vorkaufsrechte gibt, wenn ein Gesellschafter aussteigen will, und was passiert, wenn ein Gesellschafter den Vertrag aufkündigen will. Zu regeln ist ebenfalls, was passiert, wenn ein Gesellschafter stirbt: Rücken dann die Erben nach? Und wenn ja, zu welchen Bedingungen? Man kann darüber hinaus damit Minderheitsgesellschafter und das Privatvermögen absichern, die Kapitalausstattung und dessen Einsatz sowie die Gewinnbeteiligung regeln. Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass die Generalversammlung auf alle Fälle abgehalten werden kann und wie es mit den Stimmrechten aussieht. Geschieht das nicht, kann möglicherweise ein Gesellschafter die Generalversammlung blockieren und damit der Gesellschaft das Leben schwer machen.