Mehr Freiheit für Mobilfunker
Novelle. Die Bundesregierung schickt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes mit einiger Verspätung in Begutachtung.
Wien. Eigentlich hätte die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes bereits nach dem Sommer in Begutachtung gehen sollen. Aber Corona, die Abstimmung mit praktisch allen Ministerien und die Änderung von 220 Paragrafen haben dann doch etwas länger gedauert. Weshalb es die österreichische Regierung auch nicht schaffen wird, die von der EU bis 21. Dezember vorgegebene Frist zur Umsetzung des Gesetzes einzuhalten – so wie im Übrigen alle anderen EU-Staaten auch. Am Sonntagabend soll die Novelle nun in Begutachtung gehen und noch im Frühsommer den Nationalrat passieren.
„Das aktuelle Telekommunikationsgesetz stammt aus dem Jahr 2003, da gab es weder Smartphones noch Apps oder andere Anwendungen wie intelligente Haushaltsgeräte, die heute massentauglich und selbstverständlich sind. Daher war diese Novelle dringend notwendig, sie bildet den neuen Rahmen für die gesamte Telekom-Branche“, sagt Telekommunikationsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Mit der Novelle verfolgt man unter anderem das Ziel, eine Chancengleichheit zwischen Stadt und Land herzustellen. Nicht überall sind Internetund Mobilfunkverbindungen schließlich gleich gut.
Mit der Novelle setzt man auch eine schon lang geäußerte Forderung der Mobilfunker um: Eine Vereinfachung von Kooperationen zwischen den Betreibern und gemeinsame Investitionen. Erstmals wird genau festgelegt, welche Rechte und Pflichten der jeweilige Partner hat und zu welchen Konditionen die gemeinsame Nutzung erfolgen kann. Was auch dazu führen dürfte, dass sich die Anzahl der Sendemasten reduziert. Der Ausbau von Infrastruktur in entlegenen Gegenden soll mit dem neuen Gesetz jedoch leichter möglich werden, weil sich die Anbieter die Kosten aufteilen können. „Wir haben im Regierungsprogramm bis zum Jahr 2030 eine flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen Gigabitanschlüssen in Österreich vorgesehen“, so Köstinger. Das Gesetz bilde den Rechtsrahmen dafür.
Beirat soll Risken überwachen
Im Zuge des Ausbaus von 5G-Netzen geriet in der Vergangenheit vor allem der chinesische Anbieter Huawei ins Visier zahlreicher Staaten. Die Regierung will mit der Novelle nun ein Monitoring-System einführen, um Hochrisikozulieferer zu erkennen. Ein beim Regulator RTR angesiedelter Beirat soll alle zwei Jahre einen Wahrnehmungsbericht erstellen. Findet man Sicherheitsrisken, ist es möglich per Bescheid Sanktionen zu verhängen, die zum Marktausschluss führen können.
Weiters wird es zur Einrichtung eines öffentlichen Warnsystems für Krisen kommen, die Bevölkerung kann so im Katastrophenfall (Terroranschlag, Lawinenabgänge etc.) per SMS verständig werden. Auch die Notrufnummer 112 wird man künftig per SMS kontaktieren können. Für das kommende Jahr plant die Regierung, das Fördersystem beim Breitbandausbau neu aufzustellen. Derzeit wird daran gearbeitet, die unterschiedlichen Modelle zu harmonisieren.