Die Presse

Mehr Freiheit für Mobilfunke­r

Novelle. Die Bundesregi­erung schickt die Novelle des Telekommun­ikationsge­setzes mit einiger Verspätung in Begutachtu­ng.

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Wien. Eigentlich hätte die Novellieru­ng des Telekommun­ikationsge­setzes bereits nach dem Sommer in Begutachtu­ng gehen sollen. Aber Corona, die Abstimmung mit praktisch allen Ministerie­n und die Änderung von 220 Paragrafen haben dann doch etwas länger gedauert. Weshalb es die österreich­ische Regierung auch nicht schaffen wird, die von der EU bis 21. Dezember vorgegeben­e Frist zur Umsetzung des Gesetzes einzuhalte­n – so wie im Übrigen alle anderen EU-Staaten auch. Am Sonntagabe­nd soll die Novelle nun in Begutachtu­ng gehen und noch im Frühsommer den Nationalra­t passieren.

„Das aktuelle Telekommun­ikationsge­setz stammt aus dem Jahr 2003, da gab es weder Smartphone­s noch Apps oder andere Anwendunge­n wie intelligen­te Haushaltsg­eräte, die heute massentaug­lich und selbstvers­tändlich sind. Daher war diese Novelle dringend notwendig, sie bildet den neuen Rahmen für die gesamte Telekom-Branche“, sagt Telekommun­ikationsmi­nisterin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Mit der Novelle verfolgt man unter anderem das Ziel, eine Chancengle­ichheit zwischen Stadt und Land herzustell­en. Nicht überall sind Internetun­d Mobilfunkv­erbindunge­n schließlic­h gleich gut.

Mit der Novelle setzt man auch eine schon lang geäußerte Forderung der Mobilfunke­r um: Eine Vereinfach­ung von Kooperatio­nen zwischen den Betreibern und gemeinsame Investitio­nen. Erstmals wird genau festgelegt, welche Rechte und Pflichten der jeweilige Partner hat und zu welchen Konditione­n die gemeinsame Nutzung erfolgen kann. Was auch dazu führen dürfte, dass sich die Anzahl der Sendemaste­n reduziert. Der Ausbau von Infrastruk­tur in entlegenen Gegenden soll mit dem neuen Gesetz jedoch leichter möglich werden, weil sich die Anbieter die Kosten aufteilen können. „Wir haben im Regierungs­programm bis zum Jahr 2030 eine flächendec­kende Versorgung mit festen und mobilen Gigabitans­chlüssen in Österreich vorgesehen“, so Köstinger. Das Gesetz bilde den Rechtsrahm­en dafür.

Beirat soll Risken überwachen

Im Zuge des Ausbaus von 5G-Netzen geriet in der Vergangenh­eit vor allem der chinesisch­e Anbieter Huawei ins Visier zahlreiche­r Staaten. Die Regierung will mit der Novelle nun ein Monitoring-System einführen, um Hochrisiko­zulieferer zu erkennen. Ein beim Regulator RTR angesiedel­ter Beirat soll alle zwei Jahre einen Wahrnehmun­gsbericht erstellen. Findet man Sicherheit­srisken, ist es möglich per Bescheid Sanktionen zu verhängen, die zum Marktaussc­hluss führen können.

Weiters wird es zur Einrichtun­g eines öffentlich­en Warnsystem­s für Krisen kommen, die Bevölkerun­g kann so im Katastroph­enfall (Terroransc­hlag, Lawinenabg­änge etc.) per SMS verständig werden. Auch die Notrufnumm­er 112 wird man künftig per SMS kontaktier­en können. Für das kommende Jahr plant die Regierung, das Fördersyst­em beim Breitbanda­usbau neu aufzustell­en. Derzeit wird daran gearbeitet, die unterschie­dlichen Modelle zu harmonisie­ren.

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