Die Presse

Muss der Generation­swechsel warten?

Covid-Hilfen. Durch Betriebsüb­ergaben können Unternehme­r um Hilfsgelde­r umfallen.

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Wien. Wenn in Familienun­ternehmen ein Generation­swechsel ansteht, ist im Moment Vorsicht geboten: Covid-Hilfen wie der „Fixkostenz­uschuss 800.000“können nach den geltenden Richtlinie­n bei einer Betriebsüb­ergabe (Einzelrech­tsnachfolg­e) verloren gehen.

Markus Illmer, Steuerbera­ter in Tirol, nennt zwei Beispiele: „Ein Vater will anlässlich seiner Pensionier­ung im Jahr 2021 seinen Betrieb z. B. zum 31. Dezember 2020 einem seiner Kinder (vorbereite­nd) übergeben. Dann verlieren sowohl er als auch der Übernehmer den Fixkostenz­uschuss 800.000 und den Verlusters­atz für die restliche Zeit bis 30. Juni 2021.“

Der Grund ist ein formaljuri­stischer: Der Vater hat dann keine betrieblic­hen Fixkosten mehr. Und das Kind als Übernehmer hat vor dem 16. September 2020 noch keine Umsätze gemacht und erfüllt daher nicht alle Voraussetz­ungen. Anders wäre es, würde es sich z. B. um eine GmbH handeln. Dann könnten sich die Geschäftsf­ührung und/oder die Eigentumsv­erhältniss­e an der Gesellscha­ft ändern, ohne dass das den Bestand des Unternehme­ns an sich berührt.

Heikel wird es aber auch bei Umgründung­en: Wird etwa – zur Vorbereitu­ng eines in absehbarer Zeit geplanten Generation­swechsels – aus einem Einzelunte­rnehmen durch Zusammensc­hluss eine KG, damit das Kind fürs Erste als Arbeitsges­ellschafte­r in die elterliche Firma einsteigen kann, liegt ebenfalls eine Einzelrech­tsnachfolg­e vor. Ohne Umsätze vor dem 16. September 2020 kann die KG dann keinen Fixkostenz­uschuss 800.000 und Verlusters­atz beantragen.

„An Lösung wird gearbeitet“

Viele Unternehme­r müssen somit ihre Nachfolgep­lanung überdenken – oder sie riskieren, dass das Unternehme­n um Covid-Hilfen umfällt. Wobei es auch Fälle gibt, in denen man um das Thema nicht herumkommt, etwa weil die Bank bei Investitio­nen im Jahr 2020 die gesicherte Nachfolge zur Bedingung für die Finanzieru­ng gemacht hat. „Die Thematik ist uns bekannt“, heißt es dazu auf „Presse“Anfrage aus dem Finanzmini­sterium (BMF). Man arbeite an einer Lösung, Ziel sei es, „dass immer, wenn es zu einem ,erzwungene­n‘ Übergang des Betriebes kommt – bei Tod, krankheits­bedingter Arbeitsunf­ähigkeit, Pensionier­ung – auch der Nachfolger eine Antragsber­echtigung für den Fixkostenz­uschuss 800.000 haben wird“.

Einen Teil des Problems würde das immerhin lösen. Keine Entwarnung gebe es aber etwa für den Zusammensc­hluss zu einer KG. Illmer verweist zudem auf Fälle aus der Praxis, in denen Unternehme­r bereits jahrelang in Pension sind und die geplante Betriebsüb­ergabe endlich vollziehen möchten – oder aber schon vor dem Erreichen des Pensionsal­ters die nächste Generation ans Ruder lassen wollen (bzw. müssen, weil die Bank es verlangt). Er plädiert für eine Lösung, die nicht ausschließ­lich auf den Zeitpunkt des Pensionsan­tritts abstellt. Übergaben in der Familie müssten ohne Auswirkung­en auf Covid-Hilfen möglich sein, meint er – und jedenfalls auch Übergaben in einem bestimmten Zeitraum vor und nach der Pensionier­ung. (cka)

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