Muss der Generationswechsel warten?
Covid-Hilfen. Durch Betriebsübergaben können Unternehmer um Hilfsgelder umfallen.
Wien. Wenn in Familienunternehmen ein Generationswechsel ansteht, ist im Moment Vorsicht geboten: Covid-Hilfen wie der „Fixkostenzuschuss 800.000“können nach den geltenden Richtlinien bei einer Betriebsübergabe (Einzelrechtsnachfolge) verloren gehen.
Markus Illmer, Steuerberater in Tirol, nennt zwei Beispiele: „Ein Vater will anlässlich seiner Pensionierung im Jahr 2021 seinen Betrieb z. B. zum 31. Dezember 2020 einem seiner Kinder (vorbereitend) übergeben. Dann verlieren sowohl er als auch der Übernehmer den Fixkostenzuschuss 800.000 und den Verlustersatz für die restliche Zeit bis 30. Juni 2021.“
Der Grund ist ein formaljuristischer: Der Vater hat dann keine betrieblichen Fixkosten mehr. Und das Kind als Übernehmer hat vor dem 16. September 2020 noch keine Umsätze gemacht und erfüllt daher nicht alle Voraussetzungen. Anders wäre es, würde es sich z. B. um eine GmbH handeln. Dann könnten sich die Geschäftsführung und/oder die Eigentumsverhältnisse an der Gesellschaft ändern, ohne dass das den Bestand des Unternehmens an sich berührt.
Heikel wird es aber auch bei Umgründungen: Wird etwa – zur Vorbereitung eines in absehbarer Zeit geplanten Generationswechsels – aus einem Einzelunternehmen durch Zusammenschluss eine KG, damit das Kind fürs Erste als Arbeitsgesellschafter in die elterliche Firma einsteigen kann, liegt ebenfalls eine Einzelrechtsnachfolge vor. Ohne Umsätze vor dem 16. September 2020 kann die KG dann keinen Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz beantragen.
„An Lösung wird gearbeitet“
Viele Unternehmer müssen somit ihre Nachfolgeplanung überdenken – oder sie riskieren, dass das Unternehmen um Covid-Hilfen umfällt. Wobei es auch Fälle gibt, in denen man um das Thema nicht herumkommt, etwa weil die Bank bei Investitionen im Jahr 2020 die gesicherte Nachfolge zur Bedingung für die Finanzierung gemacht hat. „Die Thematik ist uns bekannt“, heißt es dazu auf „Presse“Anfrage aus dem Finanzministerium (BMF). Man arbeite an einer Lösung, Ziel sei es, „dass immer, wenn es zu einem ,erzwungenen‘ Übergang des Betriebes kommt – bei Tod, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, Pensionierung – auch der Nachfolger eine Antragsberechtigung für den Fixkostenzuschuss 800.000 haben wird“.
Einen Teil des Problems würde das immerhin lösen. Keine Entwarnung gebe es aber etwa für den Zusammenschluss zu einer KG. Illmer verweist zudem auf Fälle aus der Praxis, in denen Unternehmer bereits jahrelang in Pension sind und die geplante Betriebsübergabe endlich vollziehen möchten – oder aber schon vor dem Erreichen des Pensionsalters die nächste Generation ans Ruder lassen wollen (bzw. müssen, weil die Bank es verlangt). Er plädiert für eine Lösung, die nicht ausschließlich auf den Zeitpunkt des Pensionsantritts abstellt. Übergaben in der Familie müssten ohne Auswirkungen auf Covid-Hilfen möglich sein, meint er – und jedenfalls auch Übergaben in einem bestimmten Zeitraum vor und nach der Pensionierung. (cka)