Die Presse

Honorarkon­sul darf Alkotest nicht ablehnen

Mann wehrte sich gegen Entzug des Führersche­ins.

-

Wien. Er sei der Honorarkon­sul der Republik Guinea. Und deswegen habe er das Recht, Alkoholtes­ts zu verweigern. Mit diesem Argument versuchte ein Österreich­er, seinen Führersche­in zu retten. Doch die Richter sollten sich davon wenig beeindruck­t zeigen.

Sechs Monate Führersche­inentzug und eine Verpflicht­ung zu begleitend­en Maßnahmen hatte der Mann nach einem Erkenntnis des Landesverw­altungsger­ichts Oberösterr­eich ausgefasst. Der Honorarkon­sul hatte sich bei einer Verkehrsko­ntrolle geweigert, seine Atemluft auf Alkohol untersuche­n zu lassen.

Vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of ( VwGH) bekämpfte der Mann diese Strafe, indem er sich auf seine Immunität berief. Es habe sich bei dem Vorfall nämlich „nicht um das Lenken eines Kraftfahrz­eugs im eigentlich­en Sinn“gehandelt. Vielmehr sei er auf dem Weg von einem „konsularis­chen Termin“in einem Lokal zur Außenstell­e des Konsulats unterwegs gewesen, um das Begonnene dort fortzusetz­en. Es sei also inklusive der Fahrt eine „zusammenge­hörige Amtshandlu­ng“vorgelegen. Laut dem Wiener Übereinkom­men über konsularis­che Beziehunge­n müsse er daher straffrei bleiben.

Autofahren nichts Amtliches

Österreich­er, die hierzuland­e als Honorarkon­sul tätig seien, würden nur für ihre Amtshandlu­ngen Immunität genießen, betonte der VwGH (Ra 2020/11/0186). Doch sei das Lenken eines Autos keine Amtshandlu­ng. Der Führersche­inentzug wurde bestätigt. Der Mann muss künftig anders von einem konsularis­chen Termin zum nächsten kommen. (aich)

Newspapers in German

Newspapers from Austria