Die Presse

OGH verteidigt Rentenabsc­hlag

Korridorpe­nsion. Ungleichbe­handlung eines Korridorpe­nsionisten gegenüber einer Frau, die über ihr Regelpensi­onsalter hinaus gearbeitet hat, kommt nicht vor den EuGH.

- VON BENEDIKT KOMMENDA

Wien. Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) sieht keinen Grund, wegen der Ungleichbe­handlung von Männern und Frauen bei der Korridorpe­nsion den EU-Gerichtsho­f (EuGH) einzuschal­ten. Vielmehr hat der OGH ein Urteil des Oberlandes­gericht Linz bestätigt, nach dem einem Mann keine höhere Korridorpe­nsion zusteht, als er ohnehin erhält.

Der heute 65-Jährige war mit 63 Jahren in diese Form der Pension gegangen. Weil ihm zwei Jahre auf das Regelpensi­onsalter fehlten, musste und muss er für die noch folgende Zeit seines Ruhestands einen Abschlag von 10,2 Prozent hinnehmen. Frauen, die im selben Alter in Pension gehen, erhalten hingegen – drei Jahre über ihrem Regelpensi­onsalter – 12,6 Prozent mehr Pension.

Das Frauenpens­ionsalter wird ab dem Jahr 2024 schrittwei­se bis 2033 auf 65 Jahre angehoben. Die Korridorpe­nsion wird für Frauen erst ab 2028 wirksam, weil ihr Regelpensi­onsalter erst dann 63 Jahre überschrei­tet.

Frauen begünstige­n erlaubt

Das EU-Recht verbietet zwar Diskrimini­erungen aufgrund des Geschlecht­s, auch in der sozialen Sicherheit. Begünstige­nde Regelungen für Frauen, die ja dazu gedacht sind, die gesellscha­ftliche, familiäre und ökonomisch­e Benachteil­igung in der Arbeitswel­t auszugleic­hen, können aber aufrechtbl­eiben. Nach Einschätzu­ng des OGH (10 ObS 26/20a) bewegt sich der Gesetzgebe­r damit in dem vom EuGH akzeptiert­en Rahmen.

Franz Marhold, Professor für Arbeitsrec­ht an der WU Wien und Anwalt, der den Pensionist­en (pro bono) vertreten hat, resigniert: Nachdem auch schon der Verfassung­sgerichtsh­of eine Vorlage an den EuGH abgelehnt habe, seien nun alle Möglichkei­ten, ans EUHöchstge­richt heranzukom­men, erfolglos ausgeschöp­ft. Das (noch) ungleiche Pensionsal­ter von Mann und Frau erscheine damit endgültig unangreifb­ar.

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