Bauern mussten nicht vor Steinen warnen
Kaputter Mähdrescher sorgte für Rechtsstreit.
Wien. Im in der Bundeshymne besungenen „Land der Äcker“gilt es für Richter auch, ebensolche Fälle zu lösen. Im Mittelpunkt stand dieses Mal die Frage: Hätten zwei Bauern den Fahrer eines von ihnen beauftragten Mähdreschers vor Steinen nahe des Feldes warnen müssen?
Es war nicht das erste Mal, dass die Landwirte den Lohnunternehmer angeheuert hatten. Doch dieses Mal sollte es einen Zwischenfall geben. Der Fahrer stieß auf einen massiven Stein, der nur mit einem kleinen Teil aus dem Erdreich ragte. Er beschädigte das Schneidwerk des Mähdreschers aber erheblich. Doch befand sich der Stein nicht im Feld, sondern 15 cm außerhalb in einer angrenzenden Böschung. Können sich die Bauern da einfach vom Acker machen oder hätten sie vor der Gefahr warnen müssen?
Das Landesgericht von Krems an der Donau befand, dass zwar auch der Fahrer des Mähdreschers besser hätte aufpassen sollen. Aber die Hälfte des Schadens, noch immer mehr als 12.000 Euro, sollten die Bauern dem Unternehmen zahlen, weil sie vor dem Stein hätten warnen müssen. Das Oberlandesgericht Wien hingegen meinte, dass hier andere Bauernregeln gälten und die Landwirte gar nichts zahlen müssten. Schließlich habe der Fahrer der Maschine das Gelände schon aus seinem Einsatz im Jahr davor gekannt. Und er hätte ja auch bei den Bauern noch einmal nachfragen können.
Der Oberste Gerichtshof (1 Ob 157/20z) kennt das Land der Äcker gut. „Allgemein bekannt ist, dass sich in einer Böschung regelmäßig auch Steine befinden“, betonte er. Das habe der Fahrer des Mähdreschers also wissen müssen. Hingegen musste den Bauern nicht klar sein, dass der Mähdrescher an der Stelle mehr Platzbedarf hat. Also fuhren die Landwirte einen juristischen Sieg ein. (aich)