Auch Geimpfte sollen sich testen lassen müssen
Zugangsregeln. Wer die Krankheit kürzlich hatte, kann sich den Test sparen, Geimpfte nicht. Hält das rechtlich?
Wien. Wer etwa ins Kino, ins Hotel oder auf eine Veranstaltung gehen möchte, soll künftig einen kürzlich erfolgten, negativen Coronatest vorlegen müssen. Über Details wurde am Montag lang von ÖVP, Grünen und SPÖ verhandelt. Die Stimmen zumindest einer Oppositionspartei sind nötig, um das Gesetz durch den Bundesrat zu bringen. Im Nationalrat dürfte die Novelle am Donnerstag beschlossen werden. Aber wer soll sich wofür testen lassen müssen, wer nicht?
1 Befreit es von der Testpflicht, wenn man die Krankheit bereits gehabt hat?
Laut dem zuletzt bekannten Plan soll dies vom Zeitpunkt abhängig sein. Wer eine ärztliche Bestätigung vorlegen kann, laut der er die Krankheit in den vergangenen drei Monaten durchlaufen hat, ist von der Testpflicht befreit. Begründet wird die Drei-Monats-Regel vom Gesundheitsministerium damit, dass die Betroffenen in diesem Zeitraum „mit höchster Wahrscheinlichkeit einen ausreichenden Antikörperstatus aufweisen“.
2 Für Geimpfte gibt es hingegen keine Ausnahmen. Ist das rechtlich in Ordnung?
„Solang man nicht weiß, ob die Geimpften das Virus weiterverbreiten können, kann man das vielleicht noch rechtfertigen“, meint Verfassungsjurist Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck. Sollte klar werden, dass die Impfung vor der Verbreitung des Virus schützt, müsse man das Gesetz ändern, sonst gebe es gleichheitsrechtliche Probleme. Jus-Professor Karl Stöger von der Uni Wien sieht das ähnlich: „Momentan ist es noch zulässig, dass man wartet.“Zu diesem Schluss kommen auch die Neos. Die FPÖ lehnt das Gesetz grundsätzlich ab. Das Gesundheitsministerium erklärte, im Fall neuer Studienergebnisse reagieren zu wollen.
3 Für welche Bereiche sollen negative Coronatests vorgelegt werden müssen?
Der Gesetzesentwurf spricht von „Betriebsstätten oder bestimmten Orten, bei denen es zu einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen kommt“. Der Handel sei wegen der kurzen Verweildauer von Kunden daher ausgenommen, heißt es in den Erläuternden Bemerkungen. Die Gastronomie wäre vom Gesetz mitumfasst. Allerdings müsste Anschober nicht alles verordnen, zu dem ihn das Gesetz ermächtigt. Im Gegensatz zur Regierung hält die SPÖ eine Testpflicht für den Lokalbesuch für wenig sinnvoll. Dem Vernehmen nach wurde über die Verordnung am Montag mitverhandelt.
4 Ist es in Ordnung, wenn man für manche Orte einen Test braucht, für manche aber nicht?
Bei Differenzierungen müssen gleichheitsrechtliche Fragen (ist ein Lokal sicherer als ein Hotel, für das man einen Test braucht?) beachtet werden. Die Frage, wofür eine Testpflicht besteht, „ist nach dem Kriterium der Ansteckungsgefahr und nicht allein nach sozialpartnerschaftlicher Einigung festzulegen“, sagt Stöger. Werde die Gastronomie ausgeklammert, „könnte man das schon kritisch sehen“, meint Bußjäger.
Überdies müsse ein Test für alle, die ihn brauchen, möglich sein, erklärt Stöger. Das könne in den Semesterferien, wenn viele ins Hotel fahren, zur Nagelprobe werden.