Die Presse

Registrier­en vor der Einreise

Grenze. Die Polizei bemüht sich um lückenlose Kontrollen an der Grenze.

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Wien. Eine Verpflicht­ung zur Online-Registrier­ung vor der Einreise gibt es in anderen Ländern schon länger – ab Freitag wird das auch in Österreich notwendig. Auf oesterreic­h.gv.at wird ein Formular abrufbar sein, bei der Einreise muss man die Sendebestä­tigung elektronis­ch oder ausgedruck­t vorweisen können. Diese Verpflicht­ung gilt nicht nur für Touristen, sondern auch für Österreich­er, die aus dem Ausland zurückkehr­en. Damit wird die Einreise nach Österreich nochmals schwierige­r. Schon bis jetzt gilt ja bei Einreise aus den meisten Ländern die Verpflicht­ung, sich für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Erst nach fünf Tagen kann man sich freitesten.

Diese Regelung wurde mit 19. Dezember eingeführt und trat damit kurz vor Weihnachte­n in Kraft – auch, um intensiver­en Weihnachts­besuchs-Verkehr zu verhindern. Doch wie sehr wird das auch geprüft? Man strebe an den großen internatio­nalen Grenzüberg­ängen lückenlose Kontrollen an, sagt dazu ein Sprecher des Innenminis­teriums. Diese Grenzüberg­änge sind von der Polizei permanent besetzt, sie wird dabei von Hunderten Soldaten des Bundesheer­es unterstütz­t. Ganz gelinge die lückenlose Kontrolle nicht, etwa bei einem zu großen Verkehrsau­fkommen. Die kleineren Grenzüberg­änge werden stichprobe­nartig kontrollie­rt, dort gebe es aber auch nicht viel Verkehr. Für die Überprüfun­g der Einhaltung der Quarantäne sind dann die lokalen Gesundheit­sbehörden zuständig, die dabei wiederum auf die Hilfe durch die Polizei zurückgrei­fen. Rund 2500 Quarantäne­kontrollen durch die Polizei gebe es täglich.

Bei der Online-Registrier­ung ab Freitag müssen nicht nur Name und Kontaktdat­en angegeben werden, sondern auch, wo man sich in den Tagen vor der Reise aufgehalte­n hat. Damit wird sichergest­ellt, dass sich jemand, der von Schweden nach Finnland reist und von dort nach Österreich fliegt, nicht an der Quarantäne vorbeischw­indeln kann. Zudem muss eine Adresse in Österreich vermerkt werden und möglichst, wie lang man im Land bleiben will. Freilich sind Ausnahmen vorgesehen. So werden etwa Pendler, Durchreise­nde oder Personen, die zu einem Begräbnis anreisen, weder die zehntägige Quarantäne antreten müssen noch sich zu registrier­en haben. (maf )

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