Registrieren vor der Einreise
Grenze. Die Polizei bemüht sich um lückenlose Kontrollen an der Grenze.
Wien. Eine Verpflichtung zur Online-Registrierung vor der Einreise gibt es in anderen Ländern schon länger – ab Freitag wird das auch in Österreich notwendig. Auf oesterreich.gv.at wird ein Formular abrufbar sein, bei der Einreise muss man die Sendebestätigung elektronisch oder ausgedruckt vorweisen können. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für Touristen, sondern auch für Österreicher, die aus dem Ausland zurückkehren. Damit wird die Einreise nach Österreich nochmals schwieriger. Schon bis jetzt gilt ja bei Einreise aus den meisten Ländern die Verpflichtung, sich für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Erst nach fünf Tagen kann man sich freitesten.
Diese Regelung wurde mit 19. Dezember eingeführt und trat damit kurz vor Weihnachten in Kraft – auch, um intensiveren Weihnachtsbesuchs-Verkehr zu verhindern. Doch wie sehr wird das auch geprüft? Man strebe an den großen internationalen Grenzübergängen lückenlose Kontrollen an, sagt dazu ein Sprecher des Innenministeriums. Diese Grenzübergänge sind von der Polizei permanent besetzt, sie wird dabei von Hunderten Soldaten des Bundesheeres unterstützt. Ganz gelinge die lückenlose Kontrolle nicht, etwa bei einem zu großen Verkehrsaufkommen. Die kleineren Grenzübergänge werden stichprobenartig kontrolliert, dort gebe es aber auch nicht viel Verkehr. Für die Überprüfung der Einhaltung der Quarantäne sind dann die lokalen Gesundheitsbehörden zuständig, die dabei wiederum auf die Hilfe durch die Polizei zurückgreifen. Rund 2500 Quarantänekontrollen durch die Polizei gebe es täglich.
Bei der Online-Registrierung ab Freitag müssen nicht nur Name und Kontaktdaten angegeben werden, sondern auch, wo man sich in den Tagen vor der Reise aufgehalten hat. Damit wird sichergestellt, dass sich jemand, der von Schweden nach Finnland reist und von dort nach Österreich fliegt, nicht an der Quarantäne vorbeischwindeln kann. Zudem muss eine Adresse in Österreich vermerkt werden und möglichst, wie lang man im Land bleiben will. Freilich sind Ausnahmen vorgesehen. So werden etwa Pendler, Durchreisende oder Personen, die zu einem Begräbnis anreisen, weder die zehntägige Quarantäne antreten müssen noch sich zu registrieren haben. (maf )