Tourismus: Hilfen fließen langsam
Pandemie. Erst acht Prozent der Tourismusbetriebe haben bisher eine Entschädigung für das vorzeitige Aus der Wintersaison 2019/20 erhalten, so die Hoteliervereinigung.
Wien. Erst in der Vorwoche sorgte ein Rechenfehler des IWF für Aufregung im heimischen Finanzministerium. Da Zahlen für die Jahre 2021 und 2022 vergessen wurden, wies der Währungsfonds Österreich plötzlich nur an 15. Stelle in der EU bei der Größe der nationalen Hilfspakete aus. Nach einem Einspruch aus Wien musste der IWF den Fehler einräumen, Österreichs Hilfspaket ist das zweitgrößte („Die Presse“berichtete).
Doch Größe allein ist nicht entscheidend, bei Hilfen geht es auch um Geschwindigkeit. Und hier gibt es nun deutliche Kritik aus der Tourismuswirtschaft. So ist es bereits über ein Jahr her, dass wegen des Ausbruchs der Pandemie in vielen Skigebieten die Wintersaison 2019/20 vorzeitig beendet werden musste. Etliche Tourismusbetriebe in Westösterreich wurden behördlich geschlossen – noch vor Inkrafttreten des Covid-19-Maßnahmengesetzes und der dadurch verfügten Betretungsverbote.
Im Schnitt geht es um 182.000 Euro
Die Rechtsgrundlage für diese ersten Betriebsschließungen war somit noch das Epidemiegesetz. Viele Betroffene haben deshalb aufgrund dieses Gesetzes Entschädigungsansprüche für ihren Verdienstausfall geltend gemacht. Auf die Auszahlung des Geldes wartet allerdings ein Großteil bis heute. Laut einer Erhebung der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) unter den damals geschlossenen Betrieben in Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten haben erst acht Prozent der Hotels eine Entschädigung erhalten. „Das lässt sich nicht mehr schönreden, das ist ein Armutszeugnis“, kommentiert das Markus Gratzer, Generalsekretär der ÖHV, in einer Aussendung.
Und es geht dabei um beträchtliche Summen: Laut ÖHV stehen den betroffenen Betrieben im Schnitt 182.000 Euro zu – dringend benötigte Liquidität, auch im Hinblick auf mögliche Öffnungsschritte im kommenden Mai. Gratzer schlägt nun vor, dass den Betrieben fürs Erste 80 Prozent der jeweils geltend gemachten Summe unbürokratisch als Akonto ausgezahlt werden sollte. „Das wäre eine Riesenhilfe, um offene Forderungen zu bedienen und vor allem die Mitarbeiter im Betrieb zu halten.“
Denn bis die Anträge endgültig abgearbeitet sind, wird es wohl noch dauern. Bisher habe ein Drittel der betroffenen Betriebe noch nicht einmal Feedback von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erhalten, so die ÖHV. Die Situation in den vier Bundesländern ist allerdings unterschiedlich: Am besten klappt die Abwicklung der Vergütungen offenbar in Salzburg – dort haben laut der Erhebung immerhin 20 Prozent der vor einem Jahr behördlich geschlossenen Betriebe bereits Auszahlungen erhalten. In Vorarlberg und Kärnten habe dagegen – zumindest zum Zeitpunkt der Befragung – noch kein einziges Hotel auch nur einen Cent gesehen, heißt es.
Ein anderes Thema sind die später auf der Grundlage des Covid-19-Maßnahmengesetzes verhängten Betretungsverbote und Betriebsschließungen. Dass es dafür keinen Entschädigungsanspruch nach Epidemiegesetz gibt, hat inzwischen der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestätigt („Die Presse“berichtete). Die zur Abfederung der CovidMaßnahmen geschnürten Hilfspakete hätten im Wesentlichen eine vergleichbare Zielrichtung wie die Vergütung nach Epidemiegesetz, befand der VfGH (G 202/2020 u. a.). Ob diese Hilfen tatsächlich ausreichend sind, ist freilich ebenfalls umstritten. Bei einer Umfrage der BDO in der Hotellerie bejahten das – wie ebenfalls berichtet – nur 29 Prozent der Befragten. Genauso viele gaben an, dass die Hilfen nicht ausreichen.