Die Presse

Polen: Berufung von Richtern EU-rechtswidr­ig

EuGH-Generalanw­alt übt scharfe Kritik an Warschau.

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Luxemburg/Warschau. Die Ernennung einiger Richter des Obersten Gerichts in Polen verstößt nach Einschätzu­ng eines Gutachters am Europäisch­en Gerichtsho­f gegen EU-Recht. Der Generalanw­alt betonte, dass es bei der Ernennung eklatante Verstöße gegen polnisches Recht – und somit gegen EUR-echt – gegeben habe. Es sei jedoch Sache der polnischen Gerichte zu prüfen, wie schwerwieg­end die Verstöße seien.

Hintergrun­d der beiden EuGH-Gutachten sind die Fälle zweier regierungs­kritischer Richter in Polen. Zum einen geht es um die Amtsrichte­rin Monika Frackowiak, gegen die ein Disziplina­rverfahren eingeleite­t wurde, zum anderen um den Krakauer Bezirksric­hter Waldemar Zurek, der seine Versetzung innerhalb des Bezirksger­ichts beanstande­t.

Die Regierungs­partei PiS baut das Justizwese­n des Landes seit Jahren um und setzt Richter damit unter Druck. Die EU-Kommission klagte mehrfach gegen die Reformen; zum Teil wurden sie vom EuGH auch gekippt. Der Generalanw­alt betonte nun, dass Bewerbern um Richterste­llen eine wirksame gerichtlic­he Überprüfun­g offenstehe­n müsse. Die Einschätzu­ng des Gutachters ist für die EuGH-Richter nicht bindend, häufig folgen sie ihr aber. (ag.)

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