Polen: Berufung von Richtern EU-rechtswidrig
EuGH-Generalanwalt übt scharfe Kritik an Warschau.
Luxemburg/Warschau. Die Ernennung einiger Richter des Obersten Gerichts in Polen verstößt nach Einschätzung eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof gegen EU-Recht. Der Generalanwalt betonte, dass es bei der Ernennung eklatante Verstöße gegen polnisches Recht – und somit gegen EUR-echt – gegeben habe. Es sei jedoch Sache der polnischen Gerichte zu prüfen, wie schwerwiegend die Verstöße seien.
Hintergrund der beiden EuGH-Gutachten sind die Fälle zweier regierungskritischer Richter in Polen. Zum einen geht es um die Amtsrichterin Monika Frackowiak, gegen die ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, zum anderen um den Krakauer Bezirksrichter Waldemar Zurek, der seine Versetzung innerhalb des Bezirksgerichts beanstandet.
Die Regierungspartei PiS baut das Justizwesen des Landes seit Jahren um und setzt Richter damit unter Druck. Die EU-Kommission klagte mehrfach gegen die Reformen; zum Teil wurden sie vom EuGH auch gekippt. Der Generalanwalt betonte nun, dass Bewerbern um Richterstellen eine wirksame gerichtliche Überprüfung offenstehen müsse. Die Einschätzung des Gutachters ist für die EuGH-Richter nicht bindend, häufig folgen sie ihr aber. (ag.)