Nach Kunstdiebstahl im Stift: Pater zu Haftstrafe verurteilt
Kremsmünster. Der frühere Kustos des Stifts bekam acht Monate bedingte Haft.
steyr. Der Bruch des siebenten Gebots („Du sollst nicht stehlen“) wird bekanntlich auch von weltlichen Richtern geahndet. So kam es am Donnerstag im Landesgericht Steyr dann auch: Der ehemalige Kustos des Stifts Kremsmünster wurde wegen schweren Diebstahls von Kunstgegenständen im Wert von 35.000 Euro zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein wegen Hehlerei mitangeklagter Antiquitätenhändler (31) kam mit einer Diversion – konkret: mit einer Geldbuße – davon. Der Richter bot ihm 480 Tagessätze zu je 40 Euro (gesamt: 19.200 Euro) an. Der Mann nahm an.
Der Vorwurf gegen den Pater (55): Er soll vor drei Jahren ein Gemälde, ein Muschelrelief, mehrere Kupferstiche sowie weitere Bilder, Bücher und Kerzenständer aus dem Stift gestohlen haben. Der Antiquitätenhändler versteckte die Kunstschätze in einer Garage. „Eine blöde Aktion“, wie der 31-Jährige zugab. Dies sei aber keine Hehlerei, sondern nur ein Freundschaftsdienst gewesen.
„Wollte Kunst zurückholen“
Der Hauptangeklagte wiederum leugnete nicht, insgesamt 70 Kunstgegenstände aus seinem Büro im Stift in die Garage verbracht zu haben. Er sei aufgrund jahrelanger Spannungen mit dem Abt in eine Erschöpfungsdepression gefallen. Als er dann seiner Funktion als Kustos enthoben wurde, habe er das Büro räumen müssen. Da er sich „emotional“nicht von einigen Werken verabschieden konnte, bat er den Antiquitätenhändler um Hilfe. „Damit ich sie später, wenn ich im Stift wieder ein Büro habe, zurückholen kann“, so der Benediktinerpater. Er habe die Gegenstände jedenfalls nicht verkaufen wollen. (m. s./APA)