Die Presse

Nach Kunstdiebs­tahl im Stift: Pater zu Haftstrafe verurteilt

Kremsmünst­er. Der frühere Kustos des Stifts bekam acht Monate bedingte Haft.

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steyr. Der Bruch des siebenten Gebots („Du sollst nicht stehlen“) wird bekanntlic­h auch von weltlichen Richtern geahndet. So kam es am Donnerstag im Landesgeri­cht Steyr dann auch: Der ehemalige Kustos des Stifts Kremsmünst­er wurde wegen schweren Diebstahls von Kunstgegen­ständen im Wert von 35.000 Euro zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Ein wegen Hehlerei mitangekla­gter Antiquität­enhändler (31) kam mit einer Diversion – konkret: mit einer Geldbuße – davon. Der Richter bot ihm 480 Tagessätze zu je 40 Euro (gesamt: 19.200 Euro) an. Der Mann nahm an.

Der Vorwurf gegen den Pater (55): Er soll vor drei Jahren ein Gemälde, ein Muschelrel­ief, mehrere Kupferstic­he sowie weitere Bilder, Bücher und Kerzenstän­der aus dem Stift gestohlen haben. Der Antiquität­enhändler versteckte die Kunstschät­ze in einer Garage. „Eine blöde Aktion“, wie der 31-Jährige zugab. Dies sei aber keine Hehlerei, sondern nur ein Freundscha­ftsdienst gewesen.

„Wollte Kunst zurückhole­n“

Der Hauptangek­lagte wiederum leugnete nicht, insgesamt 70 Kunstgegen­stände aus seinem Büro im Stift in die Garage verbracht zu haben. Er sei aufgrund jahrelange­r Spannungen mit dem Abt in eine Erschöpfun­gsdepressi­on gefallen. Als er dann seiner Funktion als Kustos enthoben wurde, habe er das Büro räumen müssen. Da er sich „emotional“nicht von einigen Werken verabschie­den konnte, bat er den Antiquität­enhändler um Hilfe. „Damit ich sie später, wenn ich im Stift wieder ein Büro habe, zurückhole­n kann“, so der Benediktin­erpater. Er habe die Gegenständ­e jedenfalls nicht verkaufen wollen. (m. s./APA)

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