Geschäftslokalvermieter wollen Entschädigung
Immobilien. Die Branche will Mietreduktion nicht allein tragen und pocht auf Coronabonus.
Wien. Die Vermieter oder Verpächter von Geschäftsräumen wollen das wirtschaftliche Coronarisiko nicht allein tragen. Derzeit fühlen sie sich im Regen stehen gelassen, weil es für sie keine adäquaten öffentlichen Hilfen gebe, wie Branchenvertreter am Donnerstag beklagten. Auch den privaten Vermietern müsse ein Ausfallsbonus zustehen, forderte Georg Flödl, Präsident im Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI).
„Wir verstehen nicht, warum die Bestandsgeber von jeder Unterstützung abgeschnitten sind. Der Status quo ist reine Willkür“, kritisierte Flödl. Trotz Mietzinsminderung müssten die Vermieter weiter die laufenden Aufwendungen tragen, etwa die Betriebskosten. „Die Lage wird zunehmend prekärer für jene, die einen höheren Anteil von solchen Geschäftslokalen haben.“Zur Unterstützung der Vermieter sollte man das bestehende Instrumentarium der Coronahilfen heranziehen, so ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel. Eine Überförderung sollte vermieden werden, daher sollten nur jene Hilfen erhalten, die stark von Gewerbeeinnahmen abhängig sind.
Berechtigte Ansprüche auch von Mietern wolle man keinesfalls in Zweifel ziehen, daher lehne man Maximalpositionen in beiden Richtungen ab, meinte Louis Obrowsky, Präsident im Verband der Institutionellen Immobilieninvestoren (VII). Das Risiko dürfe aber nicht allein dem Vermieter zugeschoben werden. Obrowsky verwies hier auf Umsatzmöglichkeiten wie Lieferservice, Abholung von Speisen und Getränken (Take-away) oder Abholung vorbestellter Waren (Click and Collect). Laut einem vom ÖVI eingeholten Rechtsgutachten stehe allein schon die objektive Möglichkeit, solche Dienste einzurichten, einer vollen Mietzinsbefreiung entgegen.
Diese Rechtsansicht ist allerdings umstritten. So kommt Zivilrechtsprofessorin Brigitta Zöchling-Jud – wie berichtet – in einem Rechtsgutachten zum gegenteiligen Ergebnis. (APA/mad.)