EuGH: Lohneinschnitte bei Älteren zulässig
Ein Jahrzehnt nach der Finanzkrise in Griechenland bestätigte der EuGH eine Sparmaßnahme zulasten älterer Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Das Land hatte ältere Beschäftigte in eine Arbeitskräftereserve versetzt, Einkommensverluste folgten. Dies könne zulässig sein, sofern rechtmäßige Ziele der Arbeits- und Sozialpolitik verfolgt sowie „angemessene und erforderliche“Mittel angewendet würden, entschied der EuGH (C-511/19).