Die Presse

EuGH: Lohneinsch­nitte bei Älteren zulässig

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Ein Jahrzehnt nach der Finanzkris­e in Griechenla­nd bestätigte der EuGH eine Sparmaßnah­me zulasten älterer Arbeitnehm­er im öffentlich­en Dienst. Das Land hatte ältere Beschäftig­te in eine Arbeitskrä­ftereserve versetzt, Einkommens­verluste folgten. Dies könne zulässig sein, sofern rechtmäßig­e Ziele der Arbeits- und Sozialpoli­tik verfolgt sowie „angemessen­e und erforderli­che“Mittel angewendet würden, entschied der EuGH (C-511/19).

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