„Dieser Mitglied“und ein „Schweinwerfer“: Wie Fehler passieren
Begutachtung. Der VfGH gibt der Politik sprachliche Nachhilfe. Kleine Pannen sind schnell passiert, wie auch schon beschlossene Normen zeigten.
Wien. Es kommt nicht oft vor, dass jemand bei einem Gesetz hilft, das er gar nicht will. So geschehen nun beim Thema Sondervoten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist dagegen, dass einzelne Richter ihre Gegenmeinung zu einem mehrheitlich gefassten VfGH-Beschluss im Erkenntnis kundtun. „Ungeachtet der grundsätzlichen Ablehnung“müsste man das Gesetz aber anders formulieren, schreibt der VfGH und gibt der Regierung im Rahmen der Begutachtung grammatikalische Nachhilfe. Aber warum werden Sprachfehler nicht früher entdeckt und welche sind sogar schon Gesetz geworden?
Hinter vielen Gesetzen stehen schwierige Verhandlungen. Ein Ministerium schlägt etwas vor, das Spiegelministerium der anderen Koalitionspartei hat andere Ideen. Dann geht der Entwurf noch zwischen juristischen Fachbeamten und dem Ministerkabinett hin und her. Für sprachliche Schönheit, so sagen Insider, bleibe da wenig Zeit. Denn der Fokus liege auf dem Erfüllen der politischen Vorgaben.
Im konkreten Fall geht es aber vor allem um einen simplen Artikelfehler. Ist ein Beschluss „gegen die Meinung eines Mitgliedes in der Beratung gefasst worden, so kann dieser seine Meinung in einem Sondervotum festhalten“, heißt es im Regierungsentwurf. Da
„Mitglied“sächlich ist, müsse es „dieses“heißen, betont der VfGH.
Komplexer war da in der Vergangenheit schon ein Gesetzesentwurf zur Frage, wann eine Schule Modellregion wird. Nämlich nur, „wenn die Erziehungsberechtigten von mehr als der Hälfte der Schülerinnen und der Schüler und mehr als der Hälfte der Lehrerinnen und Lehrer der betreffenden Schule der Einbeziehung zustimmen.“Demnach hätten also auch die Erziehungsberechtigten der Lehrer mehrheitlich zustimmen müssen.
Solang man solche Fehler in der Begutachtung findet, ist es halb so wild. Diese Phase gibt es ja gerade, um Fehler zu beheben. Unangenehmer wird es, wenn
Fehler auch Gesetz werden. Ein berühmtes Beispiel ist das Kraftfahrgesetz, in dem von „Schweinwerfern“statt „Scheinwerfern“die Rede war. Das politisch sonst wenig erfolgreiche Team Stronach durfte sich auf seine Fahnen schreiben, die „Schweinwerfer“entdeckt und für eine Reparatur im Nationalrat gesorgt zu haben.
„XXXXXX“beschlossen
Auch auf Datumsangaben achtet man im Parlament nicht immer genug. So beschloss man etwa schon, dass ein Gesetz mit „XXXXXXX“in Kraft treten soll. Ein klassischer Fehler, wenn man einen Entwurf einfach übernimmt, ohne das Datum einzufügen. Das
Gesetz galt mangels anderer sinnvoller Angabe dann mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag.
Sprachliche Fehler mögen also unangenehm sein, problematisch wird es aber erst, wenn der Sinn des Textes verändert wird. Oder, wenn Rechtsvorschriften so kompliziert formuliert werden, dass man sie kaum noch kapiert. Der Verfassungsgerichtshof hob nämlich auch schon eine Verordnung auf, weil ihr Inhalt nur mit „einer gewissen Lust zum Lösen von Denksport-Aufgaben überhaupt verstanden werden kann“.
Im Vergleich dazu ist das jetzige Schreiben des VfGH an Kanzleramt und Parlament nur ein kleiner, präventiver Hinweis.