Lifte wegen Corona zu: Geld zurück für Skifahrer
Urteil. Weil man als Saisonkartenbesitzer im Frühjahr 2020 weniger Skitage hatte, klagte ein Paar erfolgreich.
Wien. Während Lockdown und Skifahren zuletzt zusammengehörten, war dies in der Anfangszeit der Corona-Sperren noch ganz anders. Im Zuge der Aufarbeitung des ersten Lockdowns gibt es nun aber eine gute Nachricht für Skifahrer. Saisonkartenbesitzer standen vor der Frage, ob sie Geld zurückbekommen, weil sie ihre Saisonkarte nicht ganz nutzen konnten. Die Lifte mussten wegen der Coronapandemie nämlich ab Mitte März 2020 schließen. Und ein der „Presse“vorliegendes Urteil zeigt nun, dass man dafür tatsächlich Geld zurückverlangen kann.
Ein Ehepaar hatte beim Salzburger Skikartenverbund eine Karte für die Saison 2019/20 erworben. Bis 3. Mai hätte sie gegolten, doch ab 16. März blieben die Lifte geschlossen. Dafür gebe es aber kein Geld zurück, hatte die erste Instanz gemeint. Denn beim Kauf einer Saisonkarte gehe man ohnedies nicht davon aus, dass man diese jeden Tag nutzen könne. Auch schlechtes Wetter könne den Skifahrern zum Beispiel in die Quere kommen, meinte das Bezirksgericht Zell am See.
Das Landesgericht Salzburg drehte das Urteil nun zugunsten der Skifahrer um. Denn im Gesetz (ABGB) stehe, dass der „zufällige gänzliche Untergang einer bestimmten Sache“alle auf den Wert dieser Sache aufgebauten Verbindlichkeiten aufhebe. So ein Fall liege hier durch die Pandemie und die folgende Betriebssperre vor. Die Skipiste sei auch nicht bloß für kurze Zeit, sondern 49 Tage geschlossen gewesen. Und der Skikartenverbund habe sich in der Zeit auch Kosten erspart, weil der Lift nicht betrieben wurde.
357 Euro Rückerstattung
Zwei Saisonkarten zum Preis von je 747 Euro hatte das Paar gekauft. Für beide zusammen bekommt es nun 357 Euro samt Zinsen seit dem Frühjahr zurück. Als Anteil für jene
Tage, in denen man wegen des Lockdowns nicht Skifahren konnte.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Wegen des geringen Streitwerts sei keine Anfechtung beim Obersten Gerichtshof möglich, sagt Anwaltsanwärter Thomas Zlöbl von der Zeller Kanzlei KinbergerSchuberth-Fischer zur „Presse“. Zlöbl vertrat in dem Verfahren das Ehepaar.
Das Urteil könnte Signalwirkung für weitere Prozesse haben. So hatte unabhängig vom jetzigen Urteil auch der Verein für Konsumenteninformation eine Klage für Saisonkartenbesitzer eingebracht. In diesem Fall fordert eine vierköpfige Familie Geld zurück.