Die Presse

Amtsgeheim­nis: Tauziehen um Reform

Aktivisten und Journalist­en fordern Nachschärf­ungen.

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Wien. Heute, Montag, endet die Begutachtu­ngsfrist für die von Türkis-Grün geplante Reform des Amtsgeheim­nisses. Aus den Stellungna­hmen kann man ein Tauziehen zwischen Befürworte­rn und Gegnern strenger Transparen­zregeln herauslese­n.

Transparen­zaktiviste­n und Journalist­en geht der von Verfassung­sministeri­n Karoline Edtstadler (ÖVP) vorgelegte Entwurf nicht weit genug. So kritisiere­n sowohl das Forum Informatio­nsfreiheit als auch epicenter.works sowie die Vereinigun­g der Parlaments­redakteure und der Presseclub Concordia die vierwöchig­e Wartefrist auf Auskünfte als zu lang. Gefordert werden zwei Wochen. Auch fehlt aus ihrer Sicht ein „Informatio­nsfreiheit­sbeauftrag­ter“zur Überwachun­g der Transparen­zregeln. Die geplante 100.000-Euro-Grenze für die Offenlegun­g staatliche­r Verträge ist allen vier Organisati­onen deutlich zu hoch.

Die Liga für Menschenre­chte warnt außerdem, dass der türkis-grüne Plan auch parlamenta­rische Anfragen an die Regierung erschweren würde. Die im neuen Gesetz vorgesehen­en Geheimhalt­ungsgründe würden nämlich auch gegenüber dem Parlament gelten.

Länder in starker Position

Die Länder wiederum lehnen großzügige­re Transparen­zregeln ab. Aus Sicht der in St. Pölten angesiedel­ten Verbindung­sstelle der Bundesländ­er kommen weder ein „Informatio­nsfreiheit­sbeauftrag­ter“noch kürzere Fristen infrage. Im Gegenteil: Wer wegen einer verweigert­en Auskunft vor Gericht zieht, sollte laut Verbindung­sstelle drei Monate (nicht zwei) auf ein Urteil warten müssen. Gefordert werden auch Ausnahmen für Landesunte­rnehmen und die Landtage.

Die Länder sind hier in einer starken Position, denn sie können jede künftige Gesetzesän­derung blockieren. ÖVP und Grüne wollen nämlich per Verfassung­sbestimmun­g verankern, dass das Informatio­nsfreiheit­sgesetz „nur mit Zustimmung der Länder kundgemach­t werden darf“. (APA)

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