Die Presse

Betrunkene müssen gerade heimgehen

Mann büßte nach Arbeit Unfallvers­icherungss­chutz ein.

-

Wien. Ein tragisches Ende nahm ein Feierabend in der Arbeit für einen Dachdecker und Zimmerer in Oberösterr­eich. Nachdem er auf den Geburtstag eines Arbeitskol­legen angestoßen hatte, wurde er auf dem Heimweg bei Dunkelheit im Bereich eines Schutzwegs niedergefa­hren und schwer verletzt. Ob dann auch noch die Allgemeine Unfallvers­icherungsa­nstalt zu Recht die Anerkennun­g als Arbeitsunf­all verweigert­e, musste nun der Obersten Gerichtsho­f ( OGH) prüfen.

Die Mitarbeite­r hatten sich nach Dienstschl­uss spätnachmi­ttags im Sozialraum zum Umtrunk versammelt. Der spätere Kläger, der noch Stunden danach 1,6 Promille im Blut hatte, wollte dann wie gewohnt mit einem Bus nach Hause fahren. Als er den aus der Ferne bereits abfahren sah, entschied er sich für eine andere Busverbind­ung. Die weiter entfernte Haltestell­e steuerte er aber nicht direkt an; vielmehr überquerte er aus nicht nachvollzi­ehbaren Gründen mehrmals die Bundesstra­ße. Beim vierten Mal, mehr als eine halbe Stunde, nachdem er bei der Station hätte eintreffen können und nur noch auf den Bus hätte warten müssen, geschah das Unglück.

Wegen seiner schweren Verletzung wollte der Mann eine Versehrten­rente bekommen. Die AUVA lehnte jedoch ab, und auch das Oberlandes­gericht Linz entschied abschlägig. Auch der OGH (10 ObS 8/21f ) hält nun fest, dass zwar weder die etwa einstündig­e Feier noch die Wahl eines anderen, im Wesentlich­en gleichwert­igen Heimwegs den Zusammenha­ng mit der versichert­en Beschäftig­ung auflöse. In diesem Fall aber habe der Mann wesentlich länger als nötig zum Bus gebraucht und überdies die bereits erreichte Haltestell­e nochmals verlassen. Es bestand daher kein Unfallvers­icherungss­chutz, der Mann bekommt keine Versehrten­rente. (kom)

Newspapers in German

Newspapers from Austria