Die Presse

Was Sie beachten sollten bei . . .

Der nächste Sommerurla­ub steht vor der Tür. Weshalb sich auch die Frage stellt, ob man fliegen sollte oder nicht (sofern es die Möglichkei­t dazu gibt).

- Mehr Tipps für Ihre persönlich­en Finanzen: www.diepresse.com/meingeld der Buchung einer Flugreise

Tipp 1

Storno. Wenn man ein gebuchtes Ticket selbst storniert, hat man kein Recht auf eine Rückerstat­tung des Geldes. Nach 14 Monaten Pandemie gilt das Argument der „unvorherge­sehenen Umstände“nicht mehr. Auch die Reisewarnu­ngen der höchsten Stufe 6 gelten schon länger. Passagiere sollten sich vor dem Abflug über die aktuellen Einreisebe­stimmungen informiere­n.

Tipp 2

Angebote. Viele Fluglinien bieten von sich aus jetzt großzügige Rücktritts­bedingunge­n. Meist geht es um GratisUmbu­chungsmögl­ichkeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraums – unabhängig von der Buchungskl­asse. Abgesehen davon sollte man eine Stornomögl­ichkeit schriftlic­h vereinbare­n. Dieses Mal gilt noch mehr als sonst: Das Kleingedru­ckte lesen.

Tipp 3

Versicheru­ng. Schutz – noch vor dem Abflug – bietet eine gesonderte Rücktritts­versicheru­ng. Das Ticket sollte direkt bei der Airline – und nicht über eine Buchungspl­attform – gekauft und mit einer Kreditkart­e bezahlt werden. Je kurzfristi­ger man bucht, desto eher kann man davon ausgehen, dass sich die Situation im Zielland nicht mehr ändert.

Tipp 4

Streit. Hilfe bei der Durchsetzu­ng von Forderunge­n bieten der Verein für Konsumente­ninformati­on und die Agentur für Passagier- und Fahrgastre­chte. Im Unterschie­d zu diesen beiden Einrichtun­gen verlangen Fluggast-Helfer wie Flightrigh­t, EUflight oder Fairplane Gebühren, die mitunter 30 Prozent vom Ticketprei­s ausmachen können.

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