U-Ausschuss: Kanzleramt liefert umfassend
Mehr als 800.000 Seiten wurden nachgeliefert.
Wien. Kanzler Sebastian Kurz will nicht wie Finanzminister Gernot Blümel enden. Zumindest nicht, was das schlechte Bild um die Datenlieferungen an den U-Ausschuss betrifft.
Denn wie beim Finanzministerium hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) auch für das Bundeskanzleramt geurteilt, umfassend, zusätzlich Unterlagen zu liefern. Beide Urteile des VfGH sind ein Novum. Noch nie wurden einem U-Ausschuss derart große Datenmengen zugesprochen. Die Umsetzung des Urteils stellt die Ministerien vor organisatorische und auch rechtlich schwierige Fragen: Darf der Kanzler als Arbeitgeber seine Mitarbeiter anweisen, private Daten zu liefern? Diese einsehen, um beurteilen zu können, ob sie relevant sind oder nicht? Wie wahrt man Persönlichkeitsrechte? Wie geht man sicher, dass das, was geliefert wird auch relevant ist – denn eigentlich darf Irrelevantes gar nicht geliefert werden. All das ist eigentlich ungeklärt und nicht ausjudiziert.
Hilfe von außen
Das Kanzleramt will dem U-Ausschuss zeigen, dass man sich bemüht hat, das Urteil trotzdem bestmöglich umzusetzen. Es zog dazu Rechtsprofessor Andreas Janko von der Universität Linz zur Beratung bei: „Ich habe den Prozess begleitet und glaube, man hat alles Mögliche getan, um ordentlich zu liefern“, sagt dieser zur „Presse“.
Zur internen IT wurde auch eine externe Firma beauftragt, um Daten zu finden und Gelöschtes wiederherzustellen – das scheiterte in manchen Fällen aber. Überwacht wurden diese Vorgänge auch von Gerichtsgutachtern.
Die Lieferung an den U-Ausschuss wurde Donnerstag abgeschlossen. Mehr als 800.000 Seiten wurden bis dahin stückweise an das Parlament geliefert wurden. Darunter waren auch ganze Postfächer von ehemaligen Regierungsmitgliedern und Mitarbeitern. Sie mussten alles abgeben, auch private Mails, Kalendereinträge und Kontakte. (ath)