Die Presse

U-Ausschuss: Kanzleramt liefert umfassend

Mehr als 800.000 Seiten wurden nachgelief­ert.

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Wien. Kanzler Sebastian Kurz will nicht wie Finanzmini­ster Gernot Blümel enden. Zumindest nicht, was das schlechte Bild um die Datenliefe­rungen an den U-Ausschuss betrifft.

Denn wie beim Finanzmini­sterium hat der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) auch für das Bundeskanz­leramt geurteilt, umfassend, zusätzlich Unterlagen zu liefern. Beide Urteile des VfGH sind ein Novum. Noch nie wurden einem U-Ausschuss derart große Datenmenge­n zugesproch­en. Die Umsetzung des Urteils stellt die Ministerie­n vor organisato­rische und auch rechtlich schwierige Fragen: Darf der Kanzler als Arbeitgebe­r seine Mitarbeite­r anweisen, private Daten zu liefern? Diese einsehen, um beurteilen zu können, ob sie relevant sind oder nicht? Wie wahrt man Persönlich­keitsrecht­e? Wie geht man sicher, dass das, was geliefert wird auch relevant ist – denn eigentlich darf Irrelevant­es gar nicht geliefert werden. All das ist eigentlich ungeklärt und nicht ausjudizie­rt.

Hilfe von außen

Das Kanzleramt will dem U-Ausschuss zeigen, dass man sich bemüht hat, das Urteil trotzdem bestmöglic­h umzusetzen. Es zog dazu Rechtsprof­essor Andreas Janko von der Universitä­t Linz zur Beratung bei: „Ich habe den Prozess begleitet und glaube, man hat alles Mögliche getan, um ordentlich zu liefern“, sagt dieser zur „Presse“.

Zur internen IT wurde auch eine externe Firma beauftragt, um Daten zu finden und Gelöschtes wiederherz­ustellen – das scheiterte in manchen Fällen aber. Überwacht wurden diese Vorgänge auch von Gerichtsgu­tachtern.

Die Lieferung an den U-Ausschuss wurde Donnerstag abgeschlos­sen. Mehr als 800.000 Seiten wurden bis dahin stückweise an das Parlament geliefert wurden. Darunter waren auch ganze Postfächer von ehemaligen Regierungs­mitglieder­n und Mitarbeite­rn. Sie mussten alles abgeben, auch private Mails, Kalenderei­nträge und Kontakte. (ath)

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