Die Presse

EU will Transparen­z für Kryptobörs­en

Kampf gegen Geldwäsche. Die Kommission schlägt vor, dass sich Krypto-Nutzer registrier­en lassen müssen. Sie will auch 10.000 Euro Obergrenze für Barzahlung­en.

- Von unserem Korrespond­enten OLIVER GRIMM

Brüssel. Vier aufeinande­rfolgende Richtlinie­n gegen Geldwäsche hat die EU bereits erlassen, doch ihre Wirksamkei­t ist so bescheiden, dass nun bereits die fünfte folgen soll. Und nicht nur das: Die Europäisch­e Kommission legte am Dienstag in ihrer letzten wöchentlic­hen Sitzung vor der Sommerpaus­e ein umfassende­s Paket an Gesetzesvo­rschlägen vor, das den Kampf gegen die Einschleus­ung verbrecher­ischer Einkünfte in den legalen Geldkreisl­auf erschweren soll und in der Schaffung einer EUAgentur gegen Geldwäsche gipfelt.

Diese wird, sofern das langwierig­e Gesetzgebu­ngsverfahr­en keine unplanmäßi­gen weiteren Verzögerun­gen erfährt, frühestens im Jahr 2024 ihre Geschäfte aufnehmen. Wo sie ansässig sein wird, dürfen sich die nationalen Regierunge­n und das Europaparl­ament ausschnaps­en. Seit Wochen bringt sich vor allem Frankfurt als Sitz der Europäisch­en Zentralban­k und der EU-Aufsicht über den Versicheru­ngsmarkt ins Spiel. Ebenfalls seit Wochen sorgt der vor allem an deutsche Medien durchgesic­kerte Plan der Kommission für Aufregung, eine EU-weit verbindlic­he Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzah­lungen einzuführe­n.

„Wir sind nicht naiv“

Im Gespräch mit der „Presse“und einer Handvoll anderen europäisch­en Zeitungen betonte Finanzmark­tkommissar­in Mairead McGuinness, dass es ihr keineswegs darum gehe, „Geldgesche­nke innerhalb der Familie“zu verbieten. „Aber wir sind nicht naiv. Wir wollen, dass jene, die illegale Einkünfte haben, erwischt werden.“In zwei Dritteln der EU-Mitgliedst­aaten gebe es bereits eine Obergrenze für Bargeldzah­lungen, in einigen davon sei sie sogar niedriger als 10.000 Euro. Finanzmini­ster Gernot Blümel (ÖVP) hatte mehrfach angekündig­t, diese neue Obergrenze abzulehnen. Ein Veto hat er im Rat allerdings nicht, es wird mit qualifizie­rter Mehrheit entschiede­n. Die weitreiche­ndsten Folgen dürfte jedoch der Vorschlag der Kommission haben, Zahlungen mit Kryptowähr­ungen denselben Registrier­ungsvorsch­riften zu unterwerfe­n, wie sie in der EU für herkömmlic­he Geldtransf­ers gelten. Das möchte sie mit dem simplen Kniff bewerkstel­ligen, Kryptowähr­ungen beziehungs­weise die Betreiber dieser digitalen Börsen der Verordnung 2015/847 aus dem Jahr 2015 über die Übermittlu­ng von Angaben bei Geldtransf­ers zu unterwerfe­n. „Kryptogeld wird immer öfter für Geldwäsche und andere kriminelle Zwecke genutzt“, sagte Valdis Dombrovski­s, Vizepräsid­ent der Kommission, am Dienstag bei der Vorstellun­g dieser Vorhaben. Es sollten dieselben Regeln „wie für Transfers mit echtem Geld“gelten. Nach den bestehende­n Regeln müssen unter anderem die Adressen und Ausweisnum­mern von Auftraggeb­ern und Begünstigt­en von Zahlungen durch die Betreiber der Zahlungssy­steme erfasst und gespeicher­t werden.

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