Toter Rekrut: EGMR leitet Verfahren ein
Nach Hitzemarsch gab es kein Verfahren gegen die Vorgesetzten.
Horn. Nach dem Tod eines Rekruten 2017 in Horn hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet. Die Ermittlungen in der Causa waren von der Staatsanwaltschaft Krems eingestellt worden. Der 19-jährige Soldat war bei einem Fußmarsch in Horn im Waldviertel zusammengebrochen und später im Krankenhaus gestorben. Todesursache war laut Obduktion eine Überhitzung des Körpers.
Straßburg. Nach dem Tod eines Rekruten 2017 in Horn hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet. Das berichtete der Rechtsvertreter der Mutter des 19-Jährigen, der Wiener Anwalt Helmut Graupner, am Dienstag. Die Ermittlungen in der Causa waren von der Staatsanwaltschaft Krems eingestellt worden, ein Fortführungsantrag der Mutter wurde im Vorjahr abgewiesen.
Der 19-jährige Soldat war am 3. August 2017 bei einem Fußmarsch bei großer Hitze in der Nähe der Kaserne Horn zusammengebrochen. Die Verfahren gegen die Vorgesetzten des Mannes wurden unter anderem deshalb eingestellt, weil laut Gutachten der Tod auf einen Infekt zurückzuführen war. Für Graupner geht es nun insbesondere darum, warum die Justiz ein Gegengutachten eines renommierte Infektiologen und Notfallmediziners ignoriert hat. Der EGMR untersucht auch, ob der Rekrut unmenschlicher Behandlung ausgesetzt war. (APA/red.)