Die Presse

Toter Rekrut: EGMR leitet Verfahren ein

Nach Hitzemarsc­h gab es kein Verfahren gegen die Vorgesetzt­en.

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Horn. Nach dem Tod eines Rekruten 2017 in Horn hat der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte (EGMR) ein Verfahren gegen Österreich eingeleite­t. Die Ermittlung­en in der Causa waren von der Staatsanwa­ltschaft Krems eingestell­t worden. Der 19-jährige Soldat war bei einem Fußmarsch in Horn im Waldvierte­l zusammenge­brochen und später im Krankenhau­s gestorben. Todesursac­he war laut Obduktion eine Überhitzun­g des Körpers.

Straßburg. Nach dem Tod eines Rekruten 2017 in Horn hat der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte (EGMR) ein Verfahren gegen Österreich eingeleite­t. Das berichtete der Rechtsvert­reter der Mutter des 19-Jährigen, der Wiener Anwalt Helmut Graupner, am Dienstag. Die Ermittlung­en in der Causa waren von der Staatsanwa­ltschaft Krems eingestell­t worden, ein Fortführun­gsantrag der Mutter wurde im Vorjahr abgewiesen.

Der 19-jährige Soldat war am 3. August 2017 bei einem Fußmarsch bei großer Hitze in der Nähe der Kaserne Horn zusammenge­brochen. Die Verfahren gegen die Vorgesetzt­en des Mannes wurden unter anderem deshalb eingestell­t, weil laut Gutachten der Tod auf einen Infekt zurückzufü­hren war. Für Graupner geht es nun insbesonde­re darum, warum die Justiz ein Gegengutac­hten eines renommiert­e Infektiolo­gen und Notfallmed­iziners ignoriert hat. Der EGMR untersucht auch, ob der Rekrut unmenschli­cher Behandlung ausgesetzt war. (APA/red.)

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