Nachtgastronomen wollen gegen Zutrittsregeln klagen
Clubs. Die Branche sieht Wettbewerbsverzerrung, weil man für Discos PCR-Tests braucht, für Zeltfeste nicht.
Wien. Die Nachtgastronomie sieht sich wegen der seit Donnerstag geltenden neuen Corona-Verschärfungen ihrer wirtschaftlichen Basis entzogen. Gut die Hälfte der Betriebe wolle wieder zusperren, sagt Nachtgastronomiesprecher Stefan Ratzenberger („Die Presse“berichtete).
Weil der Zutritt zu Zeltfesten einfacher ist als in Discos – für Erstere reicht auch ein Antigentest als Nachweis, in Discos nur noch ein PCR-Test –, werde man klagen, kündigt Ratzenberger nun an. „Mehr als die Hälfte sagt, die Ausrollung der PCR-Tests wird zu lange dauern“, sagt auch Mario Pulker, Obmann der Gastronomen in der Wirtschaftskammer.
Dass eine Öffnung der Nachtgastronomie nicht sinnvoll gewesen sei, könne man keinesfalls sagen, so Pulker gegenüber dem „Morgenjournal“. Vorher seien die Ansteckungen im privaten Bereich oder bei unkontrollierten Zusammenkünften geschehen. Dass die Regeln für Discos nun strenger würden als auf Zeltfesten, kritisierte Pulker. Zeltfeste müssen allerdings bezirksbehördlich genehmigt werden, wobei auf die Coronasituation Rücksicht genommen werden sollte.
Man werde jedenfalls den Klagsweg beschreiten, kündigt Ratzenberger an. Die Infektionsgefahr sei auf Zeltfesten sicher nicht geringer als in Diskotheken. Auf welchem Wege man vorgehen werde, prüfe man noch. Eine Option sei ein Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof gegen die Verordnung, in der man eine Wettbewerbsverzerrung sieht. Auch die schwammige Definition für die Nachtgastronomie könne angegriffen werden, diese sei unklar.