Das dritte Corona-Schuljahr
Am Montag beginnt im Osten die Schule. Diesmal soll es keine flächendeckenden Schulschließungen geben. Zu Hause könnten Kinder trotzdem sitzen.
Das neue Schuljahr soll „normaler als das vergangene werden“. Das verspricht Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) kurz vor dem Schulstart. Bereits am Montag werden die Kinder im Osten des Landes zurück in ihre Klassen kehren. Dort sollen sie dann auch bleiben. Denn flächige Schulschließungen will diesmal die gesamte Bundesregierung vermeiden – und nicht nur der Bildungsminister. Einfach wird das Schuljahr trotzdem nicht.
Die ersten drei Schulwochen werden noch wenig mit der Vor-Corona-Normalität zu tun haben. In der sogenannten Sicherheitsphase müssen die Schüler unabhängig vom Impfstatus dreimal pro Woche zum Coronatest antreten. Außerhalb der Klasse gilt die Maskenpflicht. Danach soll es je nach Risikolage unterschiedliche Maßnahmen von Bezirk zu Bezirk geben. Die Einstufung wird die Corona-Kommission immer donnerstags vornehmen. Über die konkreten Maßnahmen wird dann in Bildungsdirektion und Bildungsministerium entschieden.
Noch wissen die Schulen nicht über die Sicherheitseinstufung (niedriges, mittleres oder hohes Risiko) in ihrer Region Bescheid. Die meisten werden sich, inoffiziellen Prognosen zufolge, im Laufe des Herbsts aber wohl in einem mittleren oder hohen Risikobereich befinden. Tests und Masken spielen dementsprechend weiter eine große Rolle. Schulveranstaltungen, wie Exkursionen oder Skikurse, werden strengen Auflagen unterliegen oder gar nicht stattfinden. Auch im Musik- und Sportunterricht wird es neuerlich Einschränkungen geben. Ganz so drastische Maßnahmen wie im Vorjahr sind nicht geplant. Schichtbetrieb oder gar ein neuerliches österreichweites Distance Learning sind im Stufenplan des Bildungsministeriums gar nicht enthalten.
Wann müssen Schüler in Quarantäne?
Dass Schüler statt in der Schule zu Hause im Kinderzimmer sitzen, ist dennoch alles andere als ausgeschlossen. Aufgrund der Ausbreitung der Pandemie könnte es regionale Schließungen von Schulen und Klassen geben. Denn in den Schulen, in denen viele Ungeimpfte aufeinandertreffen, wird sich das Virus, insbesondere die Delta-Variante, im mittlerweile dritten Corona-Schuljahr deutlich stärker ausbreiten (siehe Seite 3). Insofern ist auch mit einer vermehrten Anzahl von Kindern zu rechnen, die in Quarantäne geschickt werden.
Einheitliche Bestimmungen dafür wird es nicht geben. Die Gesundheitsbehörde hat im Einzelfall zu entscheiden. Dabei werden Faktoren wie die lokale epidemiologische Lage in der Region, die Zahl der Infizierten in der Klasse und der Impfstatus des Kindes berücksichtig. Ein paar Leitlinien hat das Gesundheitsministerium aber vorgegeben. Für geimpfte Schüler, die mit einem Infizierten in der Klasse saßen, gibt es eine Erleichterung. Sie sollen als Kontaktpersonen der Kategorie zwei eingestuft werden. Das heißt, sie dürfen die Schule weiter besuchen. Das gilt auch für Kinder unter zehn Jahren – allerdings nur dann, wenn es in der Klasse nicht mehr als einen positiven Fall gibt. Selbst bei mehreren positiv getesteten Klassenkameraden wird es keine automatische 14-tägige Quarantäne für die ganze Klasse geben.
Keine Sonderbetreuungszeit für Eltern
Für Eltern mit Schul- oder Kindergartenkindern im betreuungspflichtigen Alter kann das im Herbst trotzdem zur Herausforderung werden. Anders als bei den ersten Wellen wird es weniger Kurzarbeit und wahrscheinlich auch seltener Home-Office geben – das sich aber ohnehin nur wenig für gleichzeitige Kinderbetreuung eignet.
Zugleich ist die bis zu vierwöchige Sonderbetreuungszeit mit Beginn der Sommerferien ausgelaufen. Nach der zuletzt geltenden Regelung gab es bei Schulschließungen oder Quarantäne einen Rechtsanspruch darauf, fürs Home-Schooling konnte man sie mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Die Lohnkosten wurden vom Staat ersetzt. Das haben von November 2020 bis Juli 2021 rund 6200 Personen für die Betreuung von 12.300 Kindern in Anspruch genommen. Im ersten Corona-Schuljahr (konkret von März bis Mai) waren es sogar noch mehr: Fast 21.000 Personen wurden freigestellt und 30.500 Kinder beaufsichtigt.
Aber kommt für den Herbst eine Neuauflage? „Wir werden natürlich weiterhin die Lage beobachten und schauen, was notwendig ist“, sagte der zuständige Arbeitsminister, Martin Kocher (ÖVP). Es werde auch davon abhängen, wie die Quarantäneregeln in den Schulen konkret aussehen.
Ohne Sonderbetreuungszeit werden viele Eltern Urlaub nehmen müssen, falls es neuerlich zu Schulschließungen oder Quarantänemaßnahmen kommt. Gibt es gar keine andere Betreuungsmöglichkeit, kann auch ein Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung bestehen. Das gilt aber nur für kurze Zeit – für wie lang, ist unklar. Und die Kosten bleiben an den Unternehmen hängen.