Die Presse

Einigung über Auskunftsp­flicht zu Impfstatus

Deutschlan­d: Regelung für Kinderbetr­euung und Pflege.

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Berlin. Arbeitgebe­r in besonders sensiblen Bereichen wie Kindergärt­en, Schulen und Pflegeheim­en sollen in Deutschlan­d künftig nach dem CoronaImpf­status ihrer Beschäftig­ten fragen dürfen. Auf eine entspreche­nde Gesetzesän­derung einigte sich die Große Koalition in Berlin, wie aus Kreisen der SPD bestätigt wurde.

Die Auskunftsp­flicht solle in Bereichen wie der Altenpfleg­e und Kinderbetr­euung gelten – und nur so lang, wie die epidemisch­e Lage von nationaler Tragweite gilt. Eine generelle Auskunftsp­flicht gegenüber dem Arbeitgebe­r wird es demnach nicht geben. In den betroffene­n Einrichtun­gen dürfen die Arbeitgebe­r „personenbe­zogene Daten eines Beschäftig­ten über dessen Impf- und Serostatus in Bezug auf die Coronaviru­s-Krankheit verarbeite­n, um über die Begründung eines Beschäftig­ungsverhäl­tnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftig­ung zu entscheide­n“, heißt es in dem Gesetzentw­urf.

„Erster, wichtiger Schritt“

Eine weiter gefasste Auskunftsp­flicht, etwa um auch das Arbeiten im Großraumbü­ro zu ermögliche­n, ist in dem Gesetzentw­urf nicht vorgesehen. „Sinn würde es ergeben. Aber dafür sehe ich aktuell keine Mehrheit im Parlament“, sagte der deutsche Gesundheit­sminister, Jens Spahn, dem Nachrichte­nmagazin „Spiegel“.

Wirtschaft­sminister Peter Altmaier (CDU) forderte die SPD auf, sich in der Frage weiterzube­wegen. Die jetzige Einigung sei „ein erster, wichtiger Schritt“, weitere seien erforderli­ch. „Ich setze darauf, dass der Koalitions­partner seine ablehnende Haltung ändert.“In einer am Mittwoch vom deutschen Bundeskabi­nett verabschie­deten Corona-Arbeitssch­utzverordn­ung war ein Auskunftsr­echt für Arbeitgebe­r zum Impfstatus der Beschäftig­ten noch nicht enthalten gewesen. (APA/AFP)

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