Reform des Urheberrechts ist in Begutachtung
Mehr Pflichten für große Plattformen, Leistungsschutz für Verlage.
Wien. Das Justizministerium hat den Entwurf zur Novelle des Urheberrechts gesetzes in Begutachtung geschickt. Damit folgt der nächste Schritt in der Umsetzung der 2019 auf EU-Ebene beschlossenen Copyright-Richtlinie. Der Entwurf schaffe „endlich mehr Fairness für Kreative“, wird Justizministerin Alma Zadic´ (Grüne) in einer Aussendung zitiert. Das neue Gesetz sei die „größte Reform seit der Einführung des Urheberrechts 1936“, betonte die Ministerin.
Unter Stakeholdern und Experten ist das Thema teils umstritten. Nicht zuletzt deshalb wurde der von der EU vorgesehene 7. Juni als Stichtag für die Umsetzung der Novelle bereits deutlich überschritten. Inhaltlich sollen insbesondere große Online plattformen mit der Novelle stärker in die Pflicht genommen werden. Gleichzeitig soll Overblocking, also das automatische Sperren von kurzen Ausschnitten urheberrechtlich geschützter Inhalte, verhindert werden – vielfach sei das nämlich erlaubt. Dies zielt insbesondere auf die in der Diskussion stark kritisierten Uploadfilter ab. Durch „Pre-Flagging“soll man zudem schon beim Upload angeben können, dass man geschützte Ausschnitte erlaubterweise verwendet.
Umgesetzt wird weiter sein Urheber vertrags recht, das die Position der Kreativen gegenüber den Produkt ions-und Vertriebs gesellschaften stärken soll. Um die Nutzung von journalistischen Inhalten durch Newsaggregatoren zumon et ari sie ren, wird zudem eineVerw er tungsgesellsc haften pflicht vorgeschlagen. Auch Journalisten sollen einen angemessenen Anteil aus dem L eis tungsschutzr echter halten. Die Schutz dauer soll zwei Jahre betragen. (APA)