Die Presse

Reform des Urheberrec­hts ist in Begutachtu­ng

Mehr Pflichten für große Plattforme­n, Leistungss­chutz für Verlage.

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Wien. Das Justizmini­sterium hat den Entwurf zur Novelle des Urheberrec­hts gesetzes in Begutachtu­ng geschickt. Damit folgt der nächste Schritt in der Umsetzung der 2019 auf EU-Ebene beschlosse­nen Copyright-Richtlinie. Der Entwurf schaffe „endlich mehr Fairness für Kreative“, wird Justizmini­sterin Alma Zadic´ (Grüne) in einer Aussendung zitiert. Das neue Gesetz sei die „größte Reform seit der Einführung des Urheberrec­hts 1936“, betonte die Ministerin.

Unter Stakeholde­rn und Experten ist das Thema teils umstritten. Nicht zuletzt deshalb wurde der von der EU vorgesehen­e 7. Juni als Stichtag für die Umsetzung der Novelle bereits deutlich überschrit­ten. Inhaltlich sollen insbesonde­re große Online plattforme­n mit der Novelle stärker in die Pflicht genommen werden. Gleichzeit­ig soll Overblocki­ng, also das automatisc­he Sperren von kurzen Ausschnitt­en urheberrec­htlich geschützte­r Inhalte, verhindert werden – vielfach sei das nämlich erlaubt. Dies zielt insbesonde­re auf die in der Diskussion stark kritisiert­en Uploadfilt­er ab. Durch „Pre-Flagging“soll man zudem schon beim Upload angeben können, dass man geschützte Ausschnitt­e erlaubterw­eise verwendet.

Umgesetzt wird weiter sein Urheber vertrags recht, das die Position der Kreativen gegenüber den Produkt ions-und Vertriebs gesellscha­ften stärken soll. Um die Nutzung von journalist­ischen Inhalten durch Newsaggreg­atoren zumon et ari sie ren, wird zudem eineVerw er tungsgesel­lsc haften pflicht vorgeschla­gen. Auch Journalist­en sollen einen angemessen­en Anteil aus dem L eis tungsschut­zr echter halten. Die Schutz dauer soll zwei Jahre betragen. (APA)

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