Terrorprozess: Jihadist muss in Haft
Ein junger Mann, der für die Terrormiliz Islamischer Staat warb, wurde verurteilt. Gegen den 22-Jährigen wird auch wegen des Wien-Terrors ermittelt.
Wien. Am 2. November wurden bei dem islamistischen Terroranschlag in Wien vier Menschen getötet und 23 verletzt. Der Attentäter K. F. (20) wurde von der Polizei erschossen. Nach dem Anschlag liefen Ermittlungen gegen mehrere junge Islamisten im Umfeld des Terroristen an. So auch gegen G. S. Bis heute konnte dem 22-jährigen, zuletzt in Wien lebenden Mann mit türkischen Wurzeln keine Beteiligung am Wien-Terror nachgewiesen werden. Dennoch wurde er verurteilt.
Aber in anderer Sache: Was nämlich der Staatsanwaltschaft Wien sehr wohl gelungen ist, ist der Nachweis, dass G. S. zuletzt
Propagandamaterial an Gleichgesinnte verschickt hat.
Darunter fanden sich YouTube-Links zu radikalislamistischen Predigten oder Videodateien von Kampfgesängen. Deshalb konkret: Wegen Mitgliedschaft bei der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), wurde G. S. nun verurteilt. Er erhielt zwei Jahre Haft. Zwei Drittel der Strafe wurden bedingt (auf Bewährung) verhängt. Er selbst nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab zunächst keine Erklärung ab, weshalb der Spruch vorerst nicht rechtskräftig wurde.
Im Prozess wies nun auch die Staatsanwältin darauf hin, dass es nach wie vor keine Beweise für eine Beteiligung an dem Wiener Attentat gebe. Das entsprechende
Ermittlungsverfahren läuft aber noch. Sein Anwalt, Rudolf Mayer, rechnet mit einer Einstellung.
Freund des Wien-Attentäters
Gewisse personelle Verflechtungen mit dem (mittlerweile getöteten) Wien-Attentäter bzw. mit dessen früherem Umfeld sind nicht von der Hand zu weisen. So soll G. S. mit K. F. befreundet gewesen sein. Dazu wollte der Angeklagte zuletzt nichts sagen. Und: G. S. soll auch jenen Mann, mit dem der spätere Attentäter im September 2018 in die IS-Kampfgebiete ausreisen wollte (das Vorhaben scheiterte), mit Propagandavideos versorgt haben. Zudem haben alle drei dasselbe Gebetshaus besucht.