Die Presse

Besitzer von Saisonkart­en bekamen Geld

Rückforder­ungen für Skikarten waren oft erfolgreic­h.

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Wien. Viele Besitzer von Saisonkart­en, die bei den Liftgesell­schaften nach dem vorzeitige­n Ende der Skisaison 2019/2020 anteilig die Kosten für das Ticket zurückverl­angt haben, haben mittlerwei­le ihr Geld erhalten. Diese Bilanz zog der Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI) in der Vorwoche. Die meisten Musterproz­esse, die für Liftkarten­besitzer angestreng­t wor den s eien, hätten mit der Zahlung geendet, sagte VKI-Jurist Maxi milian Kemetmülle­r.

Durch die Pandemie musste der Liftbetrie­b im Winter 2019/2020 am 16. März 2020 beendet werden, die Saisonkart­enbesitzer hatten aber bis zum ursprüngli­ch geplanten Ende des Liftbetrie­bs im Frühjahr bezahlt. Rückforder­ungen seien nach wie vor möglich: „Es ist noch Zeit, das Geld für die vorzeitig beendete Saison anteilig zu verlangen“, v erweist Kemetmülle­r auf eine dreijährig­e Verjährung­sfrist. Einen entspreche­nden Musterbrie­f stellen die Konsumente­nschützer zur Verfügung. Offen ist laut Kemetmülle­r noch ein Verfahren gegen die Ski A mad GmbH, das mittlerwei­le in der zweiten Instanz ist. (APA)

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