Die Presse

Weniger bügeln wiegt toten Mann nicht auf

Frau erhält Geld, auch wenn die Wäsche weniger wurde.

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Wien. Infolge einer Fehlbehand­lungimSpit­alwarihrEh­emann verstorben. Neben der Trauer stand für die Witwe die juristisch­e Aufarbeitu­ng des Falls an. Schließlic­h fehle ihr Mann auch für Arb eiten im Haushalt, betonte sie. Anderersei­ts erspare sich die Frau aber nun Arbeit für den Mann, wie waschen und bügeln, erwiderten die Rechtsvert­reter des Spitals. Doch greift dieses Argument?

Als Hinterblie­bener hat man Anspruch auf Ersatz aller Leistungen, die der Getötete erbracht hätte. Der pensionier­te Mann hat sämtliche Einkäufe für das Paar erledigt, die Mahlzeiten zubereitet und leichte Instandhal­tungsarbei­ten in der Wohnung getätigt. Am Putzen war er beteiligt.

Dass sich der Zeitaufwan­d der Frau für von ihr getätigte Arbeiten (Wäsche und Bügeln) durch den Tod des Mannes verringert habe, könne sein, meinte der Oberste Gerichtsho­f (3 Ob 26/21a). Aber das heiße ja nicht, dass die Frau in der Zeit nun ausgerechn­et jene anderen Arbeiten erledige, die ihr Mann gemacht habe. Die Frau habe ein Recht auf Ersatz der eineinhalb Arbeitsstu­nden, die ihr Mann vorher täglich im Haushalt für sie erbracht hat. (aich)

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