Was Sie beachten sollten bei . . .
Beim Schenken und Vererben sind viele Details und Formalitäten zu beachten. Vor allem bei komplexen Regelungen wird man kaum ohne rechtlichen Rat auskommen.
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Tipp 1
Testament. Niemand befasst sich gern damit, man sollte es dennoch tun: den Nachlass testamentarisch regeln. Denn sonst gilt die gesetzliche Erbfolge. Das kann vor allem bei Lebensgemeinschaften fatal sein: Zwar haben Lebensgefährten nach drei Jahren im gemeinsamen Haushalt ein außerordentliches Erbrecht, aber nur, wenn es überhaupt keine gesetzlichen Erben gibt.
Tipp 2
Rechtswahl. Wer sich viel in anderen EU-Ländern aufhält, jedoch möchte, dass sein Nachlass nach österreichischem Recht behandelt wird, sollte testamentarisch eine entsprechende Rechtswahl treffen. Denn andernfalls gilt trotz österreichischer Staatsbürgerschaft das Erbrecht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts innerhalb der EU.
Tipp 3
Pflichtteilsrecht. Wer Vermögenswerte zu Lebzeiten weitergibt, sollte auch für künftige Pflichtteile vorsorgen. So können z. B. Kinder verlangen, dass Schenkungen an Geschwister in den Nachlass eingerechnet werden. Für Schenkungen an nicht pflichtteilsberechtigte Personen gilt das nur, wenn sie innerhalb der letzten zwei Lebensjahre des Erblassers erfolgt sind.
Tipp 4
Testamentsspende. Auch gemeinnützige Organisationen können in einem Testament bedacht werden. Laut einer Market-Umfrage im Auftrag der Initiative „Vergissmeinnicht“können sich das in Wien bereits 22 Prozent der über 40-Jährigen vorstellen. In ganz Österreich denken mehr als eine halbe Million über 40-Jährige darüber nach, doppelt so viele wie vor zehn Jahren.