Die Presse

Was Sie beachten sollten bei . . .

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Beim Schenken und Vererben sind viele Details und Formalität­en zu beachten. Vor allem bei komplexen Regelungen wird man kaum ohne rechtliche­n Rat auskommen.

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Tipp 1

Testament. Niemand befasst sich gern damit, man sollte es dennoch tun: den Nachlass testamenta­risch regeln. Denn sonst gilt die gesetzlich­e Erbfolge. Das kann vor allem bei Lebensgeme­inschaften fatal sein: Zwar haben Lebensgefä­hrten nach drei Jahren im gemeinsame­n Haushalt ein außerorden­tliches Erbrecht, aber nur, wenn es überhaupt keine gesetzlich­en Erben gibt.

Tipp 2

Rechtswahl. Wer sich viel in anderen EU-Ländern aufhält, jedoch möchte, dass sein Nachlass nach österreich­ischem Recht behandelt wird, sollte testamenta­risch eine entspreche­nde Rechtswahl treffen. Denn andernfall­s gilt trotz österreich­ischer Staatsbürg­erschaft das Erbrecht des letzten gewöhnlich­en Aufenthalt­s innerhalb der EU.

Tipp 3

Pflichttei­lsrecht. Wer Vermögensw­erte zu Lebzeiten weitergibt, sollte auch für künftige Pflichttei­le vorsorgen. So können z. B. Kinder verlangen, dass Schenkunge­n an Geschwiste­r in den Nachlass eingerechn­et werden. Für Schenkunge­n an nicht pflichttei­lsberechti­gte Personen gilt das nur, wenn sie innerhalb der letzten zwei Lebensjahr­e des Erblassers erfolgt sind.

Tipp 4

Testaments­spende. Auch gemeinnütz­ige Organisati­onen können in einem Testament bedacht werden. Laut einer Market-Umfrage im Auftrag der Initiative „Vergissmei­nnicht“können sich das in Wien bereits 22 Prozent der über 40-Jährigen vorstellen. In ganz Österreich denken mehr als eine halbe Million über 40-Jährige darüber nach, doppelt so viele wie vor zehn Jahren.

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