Nazis mögen keinen „guten Rutsch“
Wien. Es war schon ein recht ungewöhnlicher Neujahrsgruß, den der Mann erhalten hat. Er zeigte einen Soldaten, der eine Handgranate wirft, samt Schriftzug: „Einen guten Rutsch ins neue Jahr und immer daran denken, die Böller weit genug wegwerfen.“Dazu schrieb der Absender noch die Nachricht „Guten Rutsch, Kamerad“.
Ebendies sollte seinen Kameraden aber auf die Palme bringen. „Guten Rutsch – Nein Danke!“schrieb er via Facebook Messenger zurück. Samt einschlägiger Erklärung. „Was die meisten nicht wissen ist, dass der ,gute Rutsch‘ aus dem Jüdischen stammt und nichts mit dem deutschen Kulturwesen zu tun hat! Es ist geradezu eine Schande, dass wir Deutschen dies als ,Glückwunsch‘ benutzen. Auch in nationalen Kreisen wird dies durch Unwissenheit viel zu oft verwendet. Dies muss endlich ein Ende haben!“, meinte der Mann. Vor Gericht galt es nun zu klären, ob er damit NS-Wiederbetätigung begangen hat.
Die Geschworenen am Grazer Landesgericht für Strafsachen hatten den Mann verurteilt. Schließlich hatte dieser seine Silvesternachricht lang und breit mit Botschaften untermauert. Etwa einem Bild von marschierenden Soldaten samt dem Schriftzug „Der Deutsche rutscht nicht, er marschiert ins neue Jahr.“Der Angeklagte rief aber den Obersten Gerichtshof an. Dieser verwarf die Nichtigkeitsbeschwerde des Mannes (13 Os 95/21a). Damit ist der Schuldspruch rechtskräftig, über die Strafhöhe urteilt noch das Oberlandesgericht Graz.
Chat zu „arischem Kind“
Bestätigt wurde der Schuldspruch auch zu einem zweiten Chat, der die Gesinnung des Angeklagten offenlegte. Er hatte seinem „Kameraden“zur Geburt seines „arischen Kindes“gratuliert, nachdem dieser genau damit geprahlt hatte.