Die Presse

Nazis mögen keinen „guten Rutsch“

- Mann wegen Wiederbetä­tigung verurteilt.

Wien. Es war schon ein recht ungewöhnli­cher Neujahrsgr­uß, den der Mann erhalten hat. Er zeigte einen Soldaten, der eine Handgranat­e wirft, samt Schriftzug: „Einen guten Rutsch ins neue Jahr und immer daran denken, die Böller weit genug wegwerfen.“Dazu schrieb der Absender noch die Nachricht „Guten Rutsch, Kamerad“.

Ebendies sollte seinen Kameraden aber auf die Palme bringen. „Guten Rutsch – Nein Danke!“schrieb er via Facebook Messenger zurück. Samt einschlägi­ger Erklärung. „Was die meisten nicht wissen ist, dass der ,gute Rutsch‘ aus dem Jüdischen stammt und nichts mit dem deutschen Kulturwese­n zu tun hat! Es ist geradezu eine Schande, dass wir Deutschen dies als ,Glückwunsc­h‘ benutzen. Auch in nationalen Kreisen wird dies durch Unwissenhe­it viel zu oft verwendet. Dies muss endlich ein Ende haben!“, meinte der Mann. Vor Gericht galt es nun zu klären, ob er damit NS-Wiederbetä­tigung begangen hat.

Die Geschworen­en am Grazer Landesgeri­cht für Strafsache­n hatten den Mann verurteilt. Schließlic­h hatte dieser seine Silvestern­achricht lang und breit mit Botschafte­n untermauer­t. Etwa einem Bild von marschiere­nden Soldaten samt dem Schriftzug „Der Deutsche rutscht nicht, er marschiert ins neue Jahr.“Der Angeklagte rief aber den Obersten Gerichtsho­f an. Dieser verwarf die Nichtigkei­tsbeschwer­de des Mannes (13 Os 95/21a). Damit ist der Schuldspru­ch rechtskräf­tig, über die Strafhöhe urteilt noch das Oberlandes­gericht Graz.

Chat zu „arischem Kind“

Bestätigt wurde der Schuldspru­ch auch zu einem zweiten Chat, der die Gesinnung des Angeklagte­n offenlegte. Er hatte seinem „Kameraden“zur Geburt seines „arischen Kindes“gratuliert, nachdem dieser genau damit geprahlt hatte.

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