Der Nationalrat gibt grünes Licht für die Sterbehilfe
Parlament. Regelung im Auftrag des Verfassungsgerichtshofs tritt im Jänner in Kraft. Innenminister Karner verteidigt sein Dollfuß-Museum.
Wien. Nicht alles, was im Nationalrat behandelt wird, hat mit Corona zu tun. Am Donnerstag stand eine Materie auf dem Programm, die aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs geregelt werden musste: die Sterbehilfe. Töten auf Verlangen ist weiterhin verboten, Beihilfe zum Suizid muss aber möglich sein, so die Höchstrichter. Am Nationalrat lag es nun, die genauen Regeln dafür auszuformulieren – und er legte das Urteil eher restriktiv aus: Die Möglichkeit ist auf dauerhaft Schwerkranke oder unheilbar Kranke beschränkt, zwei Ärzte müssen zuvor beigezogen werden, und das Präparat muss selbstständig genommen werden.
Für das Vorhaben gibt es eine breite Mehrheit: SPÖ und Neos haben schon im Ausschuss mit der Koalition mitgestimmt. Eingegangen wurde mittels Abänderungsantrag im Plenum auf Bedenken der Apothekerkammer: Sie wollte, dass die Abgabe des tödlichen Präparats nicht verpflichtend ist und dass die Information, welche Apotheken
es abgeben, nicht öffentlich zugänglich ist. Die Liste gibt es bei den Notaren und Patientenanwälten, die die Sterbeverfügung aufsetzen.
Beugehaft für Impfung?
Das Coronathema spielte dann aber doch noch eine Rolle: Bei der Änderung der Regeln für die Beugehaft – auch das ein Auftrag des
Verfassungsgerichtshofs – behauptete die FPÖ, diese könne bei Impfverweigerung verhängt werden. Denn im Gesetz für die Impfpflicht sei zwar keine Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen, diese sei aber nicht dezidiert ausgeschlossen, argumentierte die Abgeordnete Susanne Fürst.
Die anderen Parteien traten dieser Auslegung entschieden entgegen: Fürst interpretiere die Regelungen falsch, ein solcher Ausschluss der Anwendung sei nicht nötig, weil die Beugehaft überhaupt nicht auf Impfverweigerer angewandt werden könnte. Sie könne nämlich nur eingesetzt werden, wenn zuvor eine Behörde einen Bescheid ausgestellt hat. Im Impfpflicht-Entwurf sei ein solcher Bescheid aber nicht vorgesehen, erklärte ÖVP-Mandatar Friedrich Ofenauer.
Ebenfalls beschlossen wurde die Verlängerung der CoronaKurzarbeit. Zudem gibt es für Betroffene eine Prämie. Der Bonus gilt für alle, die zwischen März des vergangenen und November dieses Jahres mindestens zehn Monate sowie im Dezember mindestens einen Tag in Kurzarbeit waren. Weitere Voraussetzung ist, dass die Personen vor der Kurzarbeit höchstens die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdient haben.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die Sonderbetreuungszeit und die Freistellung ungeimpfter
Schwangerer in körpernahen Berufen bis inklusive März zu verlängern. Die SPÖ-Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek übte leise Kritik, sie hätte sich die Regel auch für geimpfte Schwangere und für Handelsangestellte gewünscht.
Erstmals in der „Fragestunde“im Nationalrat zu Gast war der neue Innenminister, Gerhard Karner (ÖVP). Auch an diesem Ort musste er das Dollfuß-Museum in seiner Heimatgemeinde Texingtal erklären. Man werde ganz konsequent an einer Neuorientierung arbeiten, versicherte Karner. Dies sei schon seit Mai so besprochen. Vielleicht habe sich die Bevölkerung gerade in der Region nicht genug mit der Dollfuß-Zeit auseinandergesetzt. Daher sehe er die Neuorientierung des Museums auch als Chance.
In der Asylpolitik betonte der Innenminister, auf die Abschiebung von Schülerinnen angesprochen, wie sein Vorgänger vorgehen zu wollen. Man werde sehr konsequent Entscheidungen der Gerichte auch umsetzen. (maf )