Vertrauen der Geheimdienste gefährdet
Polizist darf nicht nebenbei Handy-Apps entwickeln.
Wien. Das Vertrauen ausländischer Geheimdienste kann nicht nur durch spektakuläre Aktionen wie die Hausdurchsuchung beim (ehemaligen) Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gefährdet werden. Auch ein kleines Signal kann dafür genügen. Einem Polizisten, der als Gruppenkommandant einer Sondereinheit mit Spionageabwehr befasst war, wurde deshalb eine private Nebenbeschäftigung untersagt. Ob zu Recht, hatte der Verwaltungsgerichtshof zu prüfen.
Anti-Spionage-Spezialist
Der Beamte hatte 40 Prozent einer GmbH, die Apps für Handys entwickelte. So sollten etwa einfache Notruf-Betätigungen auch ohne Orts- und Sprachkenntnisse ermöglicht werden. Auf der – später vom Netz genommenen – Website präsentierte sich der Mann als Gruppenkommandant einer polizeilichen Spezialeinheit. Das Innenministerium verbot dem Beamten die Nebenbeschäftigung, das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Auch der Verwaltungsgerichtshof sah keinen Grund, das Verbot infrage zu stell en und dazu eine Revision zuzulassen: Das Verwaltungsgericht habe darauf abgestellt, wie sich der Mann öffentlich präsentiert hatte, und darauf, dass dieser Umstand geeignet sei, das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner zu gefährden. Denn die Partnerdienste müssten darauf vertrauen können, dass das „Wissen um neuartige bzw. geheime Technologien nicht nach außen dringe“(Ra 2020/12/0044). Also habe das Verwaltungsgericht eine Gefährdung dienstlicher Interessen vertretbar bejaht, erklärte der VwGH. Die Nebenbeschäftigung bleibt für den Polizisten damit verboten.