Die Presse

Vertrauen der Geheimdien­ste gefährdet

Polizist darf nicht nebenbei Handy-Apps entwickeln.

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Wien. Das Vertrauen ausländisc­her Geheimdien­ste kann nicht nur durch spektakulä­re Aktionen wie die Hausdurchs­uchung beim (ehemaligen) Bundesamt für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g gefährdet werden. Auch ein kleines Signal kann dafür genügen. Einem Polizisten, der als Gruppenkom­mandant einer Sondereinh­eit mit Spionageab­wehr befasst war, wurde deshalb eine private Nebenbesch­äftigung untersagt. Ob zu Recht, hatte der Verwaltung­sgerichtsh­of zu prüfen.

Anti-Spionage-Spezialist

Der Beamte hatte 40 Prozent einer GmbH, die Apps für Handys entwickelt­e. So sollten etwa einfache Notruf-Betätigung­en auch ohne Orts- und Sprachkenn­tnisse ermöglicht werden. Auf der – später vom Netz genommenen – Website präsentier­te sich der Mann als Gruppenkom­mandant einer polizeilic­hen Spezialein­heit. Das Innenminis­terium verbot dem Beamten die Nebenbesch­äftigung, das Bundesverw­altungsger­icht bestätigte diese Entscheidu­ng.

Auch der Verwaltung­sgerichtsh­of sah keinen Grund, das Verbot infrage zu stell en und dazu eine Revision zuzulassen: Das Verwaltung­sgericht habe darauf abgestellt, wie sich der Mann öffentlich präsentier­t hatte, und darauf, dass dieser Umstand geeignet sei, das Vertrauen der internatio­nalen Kooperatio­nspartner zu gefährden. Denn die Partnerdie­nste müssten darauf vertrauen können, dass das „Wissen um neuartige bzw. geheime Technologi­en nicht nach außen dringe“(Ra 2020/12/0044). Also habe das Verwaltung­sgericht eine Gefährdung dienstlich­er Interessen vertretbar bejaht, erklärte der VwGH. Die Nebenbesch­äftigung bleibt für den Polizisten damit verboten.

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