Die Presse

Mobbing-Opfer erhält 199.000 € Schadeners­atz

Vorgesetzt­er hauptveran­twortlich für Erkrankung.

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Wien. Die Frau hatte nicht die günstigste „persönlich­keitsstruk­turelle Prädisposi­tion“: Die Salzburger Landesbeam­tin litt unter zwanghafte­n neurotisch­en Zügen mit festgefahr­enen Verhaltens­mustern, es gelang ihr nicht, Konflikte „innerpsych­isch zu verarbeite­n“, wie es von Gutachters­eite hieß. Dazu kam aber noch, wie sie von ihrem Vorgesetzt­en in der Arbeit behandelt wurde: nämlich so, dass sie auf Dauer erkrankte und in Pension gehen musste. Das sollte für das Land teure Folgen haben.

Überheblic­h zu Bürgern

Die Beamtin hatte sich keineswegs vorbildlic­h verhalten. Sie musste fachlich beanstande­t werden, Bürgern gegenüber verhielt sie sich zuweilen überheblic­h. Auch zu Untergeben­en war sie oft ungut. Anfangs reagierte der Bezirkshau­ptmann darauf noch richtig; bis er zu „Bossing“überging, das ist Mobbing durch Vorgesetzt­e. Nach Disziplina­ranzeigen seinerseit­s wurde die Frau in einem Strafverfa­hren frei-, in einem Disziplina­rverfahren schuldig gesprochen.

Erkrankt und als dienstunfä­hig pensionier­t klagte die Frau das Land Salzburg auf Schadeners­atz. Für den Obersten Gerichtsho­f hatte sie zwar zweifellos selbst durch vorwerfbar­es Verhalten Anl ass für die Anzeigen geboten. Die damit verbundene­n Belastunge­n waren zwar Mitursache für die Erkrankung der Frau und deren Verdienste­ntgang; „vorrangig“sei für den eingetrete­nen Schaden aber das „Bossing“verantwort­lich gewesen (1 Ob 126/21t).

Der OGH hielt die in erster Instanz vorgenomme­ne Schadenste­ilung von 1:2 zu Lasten des Landes für richtig: Blieben immer noch 199.000 Euro an Verdienste­ntgang und Schmerzens­geld, die das Land der Frau zahlen muss.

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