Mobbing-Opfer erhält 199.000 € Schadenersatz
Vorgesetzter hauptverantwortlich für Erkrankung.
Wien. Die Frau hatte nicht die günstigste „persönlichkeitsstrukturelle Prädisposition“: Die Salzburger Landesbeamtin litt unter zwanghaften neurotischen Zügen mit festgefahrenen Verhaltensmustern, es gelang ihr nicht, Konflikte „innerpsychisch zu verarbeiten“, wie es von Gutachterseite hieß. Dazu kam aber noch, wie sie von ihrem Vorgesetzten in der Arbeit behandelt wurde: nämlich so, dass sie auf Dauer erkrankte und in Pension gehen musste. Das sollte für das Land teure Folgen haben.
Überheblich zu Bürgern
Die Beamtin hatte sich keineswegs vorbildlich verhalten. Sie musste fachlich beanstandet werden, Bürgern gegenüber verhielt sie sich zuweilen überheblich. Auch zu Untergebenen war sie oft ungut. Anfangs reagierte der Bezirkshauptmann darauf noch richtig; bis er zu „Bossing“überging, das ist Mobbing durch Vorgesetzte. Nach Disziplinaranzeigen seinerseits wurde die Frau in einem Strafverfahren frei-, in einem Disziplinarverfahren schuldig gesprochen.
Erkrankt und als dienstunfähig pensioniert klagte die Frau das Land Salzburg auf Schadenersatz. Für den Obersten Gerichtshof hatte sie zwar zweifellos selbst durch vorwerfbares Verhalten Anl ass für die Anzeigen geboten. Die damit verbundenen Belastungen waren zwar Mitursache für die Erkrankung der Frau und deren Verdienstentgang; „vorrangig“sei für den eingetretenen Schaden aber das „Bossing“verantwortlich gewesen (1 Ob 126/21t).
Der OGH hielt die in erster Instanz vorgenommene Schadensteilung von 1:2 zu Lasten des Landes für richtig: Blieben immer noch 199.000 Euro an Verdienstentgang und Schmerzensgeld, die das Land der Frau zahlen muss.