Islamkarte: Beschwerde hielt nicht
Datenschutzbehörde. Die Muslimische Jugend sah durch die Veröffentlichung ihr Recht auf Information und Geheimhaltung verletzt. Die Behörde wies dies nun zurück.
Wien. Die „Islamlandkarte“sorgte seit ihrer Präsentation im Mai 2021 bereits wiederholt für Wirbel. Nun weist die Datenschutzbehörde eine Beschwerde der Muslimischen Jugend Österreich zurück.
Die Veröffentlichung von Standorten und Informationen über islamische Vereine und Moscheen auf der Karte der Dokumentationsstelle Politischer Islam hat nicht das Recht auf Geheimhaltung oder das Recht auf Information der MJÖ verletzt, heißt es in dem Bescheid. Wissenschafts- und Meinungsfreiheit wiege in diesem Fall schwerer.
Auf der umstrittenen Landkarte sind die Standorte der über 600 islamischen Vereine und Moscheen in Österreich abrufbar und auf Unterseiten sind zusätzliche Informationen aufgelistet. Laut Beschwerde der MJÖ werden dabei auch einige nicht allgemein zugängliche Daten wie Privatanschriften von Vereinsmitgliedern und Funktionären offengelegt. Einige der Beschwerdeführer hätten aber ein besonderes Interesse an der Geheimhaltung, weil sie als muslimische Jugendorganisationen „islamophoben Anfeindungen ausgesetzt“seien. Dazu komme, dass aus Sicht der MJÖ auf der Landkarte die Einrichtungen „pauschal als gefährlich und verdächtig hingestellt“würden.
Karte als „Beitrag zur Debatte“
Die Datenschutzbehörde hat in ihrem mit 9. Februar datierten Bescheid nun festgehalten, dass das Grundrecht auf Wissenschafts- und Meinungsfreiheit im Fall der „Islamlandkarte“höher zu gewichten ist. Die Karte liefere einen Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse, da Themen rund um den Islam regelmäßig Gegenstand medialer Berichterstattung seien. Zudem sei weder aus dem Zentralen Vereinsregister (ZVR) noch aus den Informationen der Karte zur MJÖ und deren Landesgruppen ersichtlich, dass hinter den Vereinsadressen private Adressen stecken. Eine Abklärung dieser Frage würde aber eine „vernünftigerweise zu erwartende Anstrengung“übersteigen. Mangels Verarbeitung personenbezogener Daten von MJÖ-Vertretern im Rahmen der „Islamlandkarte“könnten diese zudem nicht in ihrem Recht auf Geheimhaltung verletzt worden sein.
Kritik an der Karte gab es nicht nur von der MJÖ: Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft, Ümit Vural, sprach von einem „massiven Sicherheitsrisiko“für Muslime. Auch Kardinal Christoph Schönborn und der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka kritisierten die Karte.
Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) wurde ebenso wie die an der Karte beteiligten Wissenschaftler Mouhanad Khorchide und Projektleiter Ednan Aslan bedroht. (APA)