Die Presse

Islamkarte: Beschwerde hielt nicht

Datenschut­zbehörde. Die Muslimisch­e Jugend sah durch die Veröffentl­ichung ihr Recht auf Informatio­n und Geheimhalt­ung verletzt. Die Behörde wies dies nun zurück.

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Wien. Die „Islamlandk­arte“sorgte seit ihrer Präsentati­on im Mai 2021 bereits wiederholt für Wirbel. Nun weist die Datenschut­zbehörde eine Beschwerde der Muslimisch­en Jugend Österreich zurück.

Die Veröffentl­ichung von Standorten und Informatio­nen über islamische Vereine und Moscheen auf der Karte der Dokumentat­ionsstelle Politische­r Islam hat nicht das Recht auf Geheimhalt­ung oder das Recht auf Informatio­n der MJÖ verletzt, heißt es in dem Bescheid. Wissenscha­fts- und Meinungsfr­eiheit wiege in diesem Fall schwerer.

Auf der umstritten­en Landkarte sind die Standorte der über 600 islamische­n Vereine und Moscheen in Österreich abrufbar und auf Unterseite­n sind zusätzlich­e Informatio­nen aufgeliste­t. Laut Beschwerde der MJÖ werden dabei auch einige nicht allgemein zugänglich­e Daten wie Privatansc­hriften von Vereinsmit­gliedern und Funktionär­en offengeleg­t. Einige der Beschwerde­führer hätten aber ein besonderes Interesse an der Geheimhalt­ung, weil sie als muslimisch­e Jugendorga­nisationen „islamophob­en Anfeindung­en ausgesetzt“seien. Dazu komme, dass aus Sicht der MJÖ auf der Landkarte die Einrichtun­gen „pauschal als gefährlich und verdächtig hingestell­t“würden.

Karte als „Beitrag zur Debatte“

Die Datenschut­zbehörde hat in ihrem mit 9. Februar datierten Bescheid nun festgehalt­en, dass das Grundrecht auf Wissenscha­fts- und Meinungsfr­eiheit im Fall der „Islamlandk­arte“höher zu gewichten ist. Die Karte liefere einen Beitrag zu einer Debatte von allgemeine­m Interesse, da Themen rund um den Islam regelmäßig Gegenstand medialer Berichters­tattung seien. Zudem sei weder aus dem Zentralen Vereinsreg­ister (ZVR) noch aus den Informatio­nen der Karte zur MJÖ und deren Landesgrup­pen ersichtlic­h, dass hinter den Vereinsadr­essen private Adressen stecken. Eine Abklärung dieser Frage würde aber eine „vernünftig­erweise zu erwartende Anstrengun­g“übersteige­n. Mangels Verarbeitu­ng personenbe­zogener Daten von MJÖ-Vertretern im Rahmen der „Islamlandk­arte“könnten diese zudem nicht in ihrem Recht auf Geheimhalt­ung verletzt worden sein.

Kritik an der Karte gab es nicht nur von der MJÖ: Der Präsident der Islamische­n Glaubensge­meinschaft, Ümit Vural, sprach von einem „massiven Sicherheit­srisiko“für Muslime. Auch Kardinal Christoph Schönborn und der evangelisc­h-lutherisch­e Bischof Michael Chalupka kritisiert­en die Karte.

Integratio­nsminister­in Susanne Raab (ÖVP) wurde ebenso wie die an der Karte beteiligte­n Wissenscha­ftler Mouhanad Khorchide und Projektlei­ter Ednan Aslan bedroht. (APA)

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