Die Presse

PCR-Test-Vergaben: Eine Richtigste­llung

Gastkommen­tar. Fehler im Einkauf zu Beginn der Pandemie rechtferti­gen keine andauernde Kritik an den staatliche­n Einkaufsst­rukturen.

- VON STEPHAN HEID

Zu Beginn der Pandemie hat der Staat keine gute Figur beim Einkauf von Masken und anderer Schutzausr­üstung gemacht. Ausschreib­ungsfreie Notvergabe­n haben zweifelhaf­ten Anbietern zu Großaufträ­gen verholfen, die heute Gegenstand von Untersuchu­ngen der Strafbehör­den sind. Das gilt auch für die Vergabe von PCR-Tests, bei denen mancher Auftraggeb­er Glücksritt­ern aufgesesse­n ist und mehr privaten Netzwerken vertraut hat als dem vergaberec­htlichen Wettbewerb. Das Bild hat sich aber stark geändert.

Bereits Ende 2020 hat die Bundesbesc­haffung GmbH (BBG) 20 Anbieter in einer Rahmenvere­inbarung für die „Durchführu­ng von Sars-CoV-2 (Covid-19) PCR Testungen inkl. Präanalyti­k für öffentlich­e Auftraggeb­er in Österreich“versammelt, aus der Bundes- und Landesstel­len abrufen können. Das Instrument der Rahmenvere­inbarung wurde Mitte 2021 von der BBG nochmals genutzt und umfasst nun 22 Rahmenvere­inbarungsp­artner für Leistungen von „Screeningm­aßnahmen“(„Gurgeltest­s“) bis hin zum Betrieb kompletter Teststraße­n. So gut wie alle öffentlich angebotene­n PCR-Tests, mit Ausnahme der ApothekenT­ests und einiger Sonderauss­chreibunge­n in Bundesländ­ern, laufen heute über diese Rahmenvere­inbarungen. Sieben Gründe, weshalb das auch bei einer bundesweit­en Neuausschr­eibung der PCR-Tests, wie sie die Gecko-Kommission für einen Ausbau des Testsystem­s ab April dieses Jahres angekündig­t hat, so bleiben soll:

I Pandemie-Einkauf ist Chefsache: Der öffentlich­e Einkauf wird in seiner strategisc­hen und volkswirts­chaftliche­n Bedeutung immer wieder unterschät­zt. Ein österreich­weiter Chief Procuremen­t Officer wäre für rund 14 Prozent des BIPs verantwort­lich. Auch die Pandemiebe­kämpfung ist ein Milliarden­geschäft und benötigt profession­elle Einkäufer. Die BBG verfügt über diese Kernkompet­enz.

I Wer zahlt, trägt die Verantwort­ung: Alle angebotene­n „GratisPCR-Tests“gehen letztlich auf das Konto des Bundes. Es ist eine wiederkehr­ende Forderung der Rechnungsh­öfe, dass Kompetenze­n im Gleichklan­g mit Zahlungspf­lichten verteilt werden. Die BBG ist eine 100-prozentige Tochter des Finanzmini­steriums, also des Bundes. Nicht rechtlich, sondern rein sachpoliti­sch ist die vorgelager­te Frage nach der Höhe des Beschaffun­gsbedarfs zu klären, also wie viel auf Kosten des Steuerzahl­ers überhaupt getestet werden soll.

I Föderale Strukturen schaden: So wichtig Subsidiari­tät und Regionalit­ät bei öffentlich­en Beschaffun­gen im Allgemeine­n sind, so hinderlich sind sie in der Pandemiebe­kämpfung. Das zeigt sich seit zwei Jahren bei den länderspez­ifischen Bewegungse­inschränku­ngen und gilt auch für den Einkauf. Es wäre dem Steuerzahl­er nur schwer erklärbar, weshalb er für dieselbe Leistung regio

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