PCR-Test-Vergaben: Eine Richtigstellung
Gastkommentar. Fehler im Einkauf zu Beginn der Pandemie rechtfertigen keine andauernde Kritik an den staatlichen Einkaufsstrukturen.
Zu Beginn der Pandemie hat der Staat keine gute Figur beim Einkauf von Masken und anderer Schutzausrüstung gemacht. Ausschreibungsfreie Notvergaben haben zweifelhaften Anbietern zu Großaufträgen verholfen, die heute Gegenstand von Untersuchungen der Strafbehörden sind. Das gilt auch für die Vergabe von PCR-Tests, bei denen mancher Auftraggeber Glücksrittern aufgesessen ist und mehr privaten Netzwerken vertraut hat als dem vergaberechtlichen Wettbewerb. Das Bild hat sich aber stark geändert.
Bereits Ende 2020 hat die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) 20 Anbieter in einer Rahmenvereinbarung für die „Durchführung von Sars-CoV-2 (Covid-19) PCR Testungen inkl. Präanalytik für öffentliche Auftraggeber in Österreich“versammelt, aus der Bundes- und Landesstellen abrufen können. Das Instrument der Rahmenvereinbarung wurde Mitte 2021 von der BBG nochmals genutzt und umfasst nun 22 Rahmenvereinbarungspartner für Leistungen von „Screeningmaßnahmen“(„Gurgeltests“) bis hin zum Betrieb kompletter Teststraßen. So gut wie alle öffentlich angebotenen PCR-Tests, mit Ausnahme der ApothekenTests und einiger Sonderausschreibungen in Bundesländern, laufen heute über diese Rahmenvereinbarungen. Sieben Gründe, weshalb das auch bei einer bundesweiten Neuausschreibung der PCR-Tests, wie sie die Gecko-Kommission für einen Ausbau des Testsystems ab April dieses Jahres angekündigt hat, so bleiben soll:
I Pandemie-Einkauf ist Chefsache: Der öffentliche Einkauf wird in seiner strategischen und volkswirtschaftlichen Bedeutung immer wieder unterschätzt. Ein österreichweiter Chief Procurement Officer wäre für rund 14 Prozent des BIPs verantwortlich. Auch die Pandemiebekämpfung ist ein Milliardengeschäft und benötigt professionelle Einkäufer. Die BBG verfügt über diese Kernkompetenz.
I Wer zahlt, trägt die Verantwortung: Alle angebotenen „GratisPCR-Tests“gehen letztlich auf das Konto des Bundes. Es ist eine wiederkehrende Forderung der Rechnungshöfe, dass Kompetenzen im Gleichklang mit Zahlungspflichten verteilt werden. Die BBG ist eine 100-prozentige Tochter des Finanzministeriums, also des Bundes. Nicht rechtlich, sondern rein sachpolitisch ist die vorgelagerte Frage nach der Höhe des Beschaffungsbedarfs zu klären, also wie viel auf Kosten des Steuerzahlers überhaupt getestet werden soll.
I Föderale Strukturen schaden: So wichtig Subsidiarität und Regionalität bei öffentlichen Beschaffungen im Allgemeinen sind, so hinderlich sind sie in der Pandemiebekämpfung. Das zeigt sich seit zwei Jahren bei den länderspezifischen Bewegungseinschränkungen und gilt auch für den Einkauf. Es wäre dem Steuerzahler nur schwer erklärbar, weshalb er für dieselbe Leistung regio