Die Presse

Tod von Baby: Bedingte Haftstrafe­n

Prozess. In Graz stand eine Familie wegen grob fahrlässig­er Tötung vor Gericht. Der Vater wurde freigespro­chen, Mutter und Großmutter fassten bedingte Haftstrafe­n aus.

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Graz. Ein Elternpaar sowie die Großmutter eines Säuglings, der im Sommer 2020 in Graz offenbar verdurstet war, mussten sich am Freitag in Graz wegen grob fahrlässig­er Tötung verantwort­en. Alle drei bekannten sich nicht schuldig. Mutter und Großmutter wurden zu neun bzw. sieben Monaten bedingter Haft verurteilt, der Vater freigespro­chen, weil er sich wegen einer Covid-19-Erkrankung weitgehend vom Kind ferngehalt­en hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft der Familie vor, dem am 26. Juni geborenen Kind nach der Entlassung aus dem Spital im Juli 2020 „zu wenig Flüssigkei­t zugeführt“zu haben. Dadurch sei der Säugling ausgetrock­net und am 23. Juli im Spital gestorben. Da die Kindesmutt­er nach dem Kaiserschn­itt selbst mehrmals wegen der Gefahr einer Sepsis in Behandlung war, kümmerten sich zu Hause der Vater sowie die Großmutter um den Buben und fütterten ihn. „Niemandem will aufgefalle­n sein, dass das Baby zu wenig Nahrung und Flüssigkei­t aufnahm“, sagte der Ankläger. Als die Mutter wieder vom Krankenhau­s nach Hause kam und der Zustand des Babys schlecht war, sei sie mit ihm ins Spital gefahren. Dort starb der Bub im Alter von vier Wochen mit etwa einem halben Kilo Gewicht weniger als bei der Geburt. Der Zustand müsse sich „über mehrere Tage entwickelt haben“.

Ganz anders sahen das die Verteidige­r der Eltern und der Großmutter. Die Mutter habe schon in der Schwangers­chaft eine Infektion gehabt, auch beim Kaiserschn­itt. Es habe daher ein hohes Risiko einer Neugeboren­ensepsis bestanden. Typisch dafür sei ein „sehr schneller Krankheits­verlauf vom scheinbar gesunden hin zum todkranken Kind“.

Kleinkind ertrank in Bach

Ebenfalls am Freitag wurde eine Frau in Eisenstadt wegen grob fahrlässig­er Tötung eines Zweijährig­en nicht rechtskräf­tig schuldig gesprochen. Der Bub war Ende August im Bezirk Oberpullen­dorf in einen Bach gestürzt und ertrunken, während die 26-Jährige mit der Mutter des Kinds telefonier­t und es kurz aus den Augen verloren hatte. Sie wurde zu sechs Monaten bedingter Freiheitss­trafe sowie einer unbedingte­n Geldstrafe in Höhe von 720 Euro verurteilt. (APA)

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