Tod von Baby: Bedingte Haftstrafen
Prozess. In Graz stand eine Familie wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht. Der Vater wurde freigesprochen, Mutter und Großmutter fassten bedingte Haftstrafen aus.
Graz. Ein Elternpaar sowie die Großmutter eines Säuglings, der im Sommer 2020 in Graz offenbar verdurstet war, mussten sich am Freitag in Graz wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Alle drei bekannten sich nicht schuldig. Mutter und Großmutter wurden zu neun bzw. sieben Monaten bedingter Haft verurteilt, der Vater freigesprochen, weil er sich wegen einer Covid-19-Erkrankung weitgehend vom Kind ferngehalten hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Familie vor, dem am 26. Juni geborenen Kind nach der Entlassung aus dem Spital im Juli 2020 „zu wenig Flüssigkeit zugeführt“zu haben. Dadurch sei der Säugling ausgetrocknet und am 23. Juli im Spital gestorben. Da die Kindesmutter nach dem Kaiserschnitt selbst mehrmals wegen der Gefahr einer Sepsis in Behandlung war, kümmerten sich zu Hause der Vater sowie die Großmutter um den Buben und fütterten ihn. „Niemandem will aufgefallen sein, dass das Baby zu wenig Nahrung und Flüssigkeit aufnahm“, sagte der Ankläger. Als die Mutter wieder vom Krankenhaus nach Hause kam und der Zustand des Babys schlecht war, sei sie mit ihm ins Spital gefahren. Dort starb der Bub im Alter von vier Wochen mit etwa einem halben Kilo Gewicht weniger als bei der Geburt. Der Zustand müsse sich „über mehrere Tage entwickelt haben“.
Ganz anders sahen das die Verteidiger der Eltern und der Großmutter. Die Mutter habe schon in der Schwangerschaft eine Infektion gehabt, auch beim Kaiserschnitt. Es habe daher ein hohes Risiko einer Neugeborenensepsis bestanden. Typisch dafür sei ein „sehr schneller Krankheitsverlauf vom scheinbar gesunden hin zum todkranken Kind“.
Kleinkind ertrank in Bach
Ebenfalls am Freitag wurde eine Frau in Eisenstadt wegen grob fahrlässiger Tötung eines Zweijährigen nicht rechtskräftig schuldig gesprochen. Der Bub war Ende August im Bezirk Oberpullendorf in einen Bach gestürzt und ertrunken, während die 26-Jährige mit der Mutter des Kinds telefoniert und es kurz aus den Augen verloren hatte. Sie wurde zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe sowie einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 720 Euro verurteilt. (APA)