UVP-Gesetz: Juristen fordern Reformen
Eine Forderung ist die Erhöhung der Ressourcen für die Behörden und Gerichte.
Wien. Im Zuge der anstehenden Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) haben der Umweltjurist Gregor Schamschula von der Umweltdachorganisation Ökobüro und der Rechtswissenschaftler Nikolaus Handig von der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien am Freitag ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des im Jahr 1994 in Kraft getretenen Gesetzes vorgestellt. Eine ihrer Hauptforderungen ist die Erhöhung der Ressourcen für die zuständigen Behörden und Gerichte.
Ob Freizeitpark, Kraftwerk oder kommerzielle Tierhaltung, ab einer gewissen Größe eines derartigen Projektes kommt das UVP-Gesetz zur Anwendung. Hauptkritikpunkt der von einem solchen Verfahren Betroffenen ist meist die lange Dauer eines solchen Verfahrens, und dort liegt auch der Ansatz der beiden Juristen. Die Umweltexperten haben auf Basis eigener Studien und einer Analyse von Rechnungshofberichten mehrere dieser Verfahrensbremsen identifiziert.
Die größten Zeitfresser
„Die größten Zeitfresser sind unvollständige Projektunterlagen sowie zu schlecht ausgestattete Behörden und Gerichte. Genau dort sollte auch die Politik ansetzen, um die Umweltverträglichkeitsprüfung noch effizienter zu machen“, fasste Schamschula die Ergebnisse, die auf einem gemeinsam mit der BOKU durchgeführten Projekt zur Wirksamkeit von Umweltverfahren basieren, zusammen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, eine ordentliche Planung und gut ausgestattete Behörden – mit diesen drei Zutaten könnten die Umweltverfahren laut Handig zum einen wesentlich verbessert und zum anderen auch beschleunigt
werden. Eine Analyse zahlreicher Bescheide für Großprojekte führte laut dem Juristen zu diesen Punkten.
Mangel an Sachverständigen
Als aufschiebende Punkte wurden allfällige Änderungen des Projekts durch die Projektwerbenden selbst genannt, die oft neue und umfangreiche Erhebungen während des UVP-Verfahrens erfordern würden.
Neben beschränkten Ressourcen, die zu einem Mangel an Sachverständigen führen, wurden fehlende, rechtlich verbindliche, strategische Umweltprüfungen (SUP) genannt, die die späteren UVP-Verfahren entlasten könnten. Das betreffe vor allem Defizite in der Energie- und Raumplanung. Bei den vielen Projekten für die Energiewende fehle zudem der politische Rahmen, um diese auf naturverträgliche Weise umzusetzen. (APA)