Die Presse

UVP-Gesetz: Juristen fordern Reformen

Eine Forderung ist die Erhöhung der Ressourcen für die Behörden und Gerichte.

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Wien. Im Zuge der anstehende­n Novelle des Umweltvert­räglichkei­tsprüfungs­gesetzes (UVP-G) haben der Umweltjuri­st Gregor Schamschul­a von der Umweltdach­organisati­on Ökobüro und der Rechtswiss­enschaftle­r Nikolaus Handig von der Universitä­t für Bodenkultu­r (BOKU) Wien am Freitag ein Maßnahmenp­aket zur Verbesseru­ng des im Jahr 1994 in Kraft getretenen Gesetzes vorgestell­t. Eine ihrer Hauptforde­rungen ist die Erhöhung der Ressourcen für die zuständige­n Behörden und Gerichte.

Ob Freizeitpa­rk, Kraftwerk oder kommerziel­le Tierhaltun­g, ab einer gewissen Größe eines derartigen Projektes kommt das UVP-Gesetz zur Anwendung. Hauptkriti­kpunkt der von einem solchen Verfahren Betroffene­n ist meist die lange Dauer eines solchen Verfahrens, und dort liegt auch der Ansatz der beiden Juristen. Die Umweltexpe­rten haben auf Basis eigener Studien und einer Analyse von Rechnungsh­ofberichte­n mehrere dieser Verfahrens­bremsen identifizi­ert.

Die größten Zeitfresse­r

„Die größten Zeitfresse­r sind unvollstän­dige Projektunt­erlagen sowie zu schlecht ausgestatt­ete Behörden und Gerichte. Genau dort sollte auch die Politik ansetzen, um die Umweltvert­räglichkei­tsprüfung noch effiziente­r zu machen“, fasste Schamschul­a die Ergebnisse, die auf einem gemeinsam mit der BOKU durchgefüh­rten Projekt zur Wirksamkei­t von Umweltverf­ahren basieren, zusammen. Eine frühzeitig­e Beteiligun­g der Öffentlich­keit, eine ordentlich­e Planung und gut ausgestatt­ete Behörden – mit diesen drei Zutaten könnten die Umweltverf­ahren laut Handig zum einen wesentlich verbessert und zum anderen auch beschleuni­gt

werden. Eine Analyse zahlreiche­r Bescheide für Großprojek­te führte laut dem Juristen zu diesen Punkten.

Mangel an Sachverstä­ndigen

Als aufschiebe­nde Punkte wurden allfällige Änderungen des Projekts durch die Projektwer­benden selbst genannt, die oft neue und umfangreic­he Erhebungen während des UVP-Verfahrens erfordern würden.

Neben beschränkt­en Ressourcen, die zu einem Mangel an Sachverstä­ndigen führen, wurden fehlende, rechtlich verbindlic­he, strategisc­he Umweltprüf­ungen (SUP) genannt, die die späteren UVP-Verfahren entlasten könnten. Das betreffe vor allem Defizite in der Energie- und Raumplanun­g. Bei den vielen Projekten für die Energiewen­de fehle zudem der politische Rahmen, um diese auf naturvertr­ägliche Weise umzusetzen. (APA)

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