Drauf gepfiffen?
Der Schutz von Whistleblowern fehlt. Das von Negativschlagzeilen geplagte Land hätte es dringend nötig, mit gutem Beispiel voranzugehen. Österreich bildet jedoch das Schlusslicht. Der ö Gesetzgeber hat es verabsäumt, zeitgerecht einen gesetzlichen Rahmen zum Schutz für Hinweisgeber zu schaffen. Daher leitete die EU-Kommission jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Das ist beschämend.
Innerhalb der EU hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es zur effektiven Beseitigung von Missständen, wie etwa Korruption, u.a. einzelne Mutige braucht, die die Täter „verpfeifen“(to blow the whistle). Zu einem effektiven Compliance System gehört die Möglichkeit, im Schutz der Anonymität Missstände aufzuzeigen, die einer internen Untersuchung zugeführt werden.
Gegner meinen, Verpfeifen sei, mit Blick auf Österreichs Rolle in der NS-Zeit, negativ konnotiert. Das mutet als Ausrede jener an, die ein Aufbrechen alter Strukturen fürchten. Der fehlende Schutz von Whistleblowern geht auf Kosten von Integrität und Transparenz, dh zu Lasten aller.
Möglichkeiten für Hinweisgeber können so simpel sein wie ein Briefkasten, der an unauffälliger Stelle platziert ist und regelmäßig geleert wird. Das Anbot reicht bis hin zu einem ausgefeilten internetbasierten, interaktiven Meldesystem. Wichtig ist, dass das Hinweisgebersystem der Unternehmensgröße und dem -risiko entsprechend aufgesetzt wird. So kann es viel leisten und beschützt die Organisation davor, dass frustrierte Mitarbeiter andere Kanäle wählen (wie etwa eine Strafanzeige), was dem Unternehmen die Chance nimmt, selbst zu reagieren. Pfeifen Sie nicht darauf! Fragen Sie Ihre Rechtsanwältin/ Ihren Rechtsanwalt gleich morgen und sorgen Sie für ein effektives Hinweisgebersystem. Auch wenn Österreich jetzt noch säumig ist, der Wandel steht vor der Türe. Gehen Sie in Ihrem Unternehmen schon jetzt mit gutem Beispiel voran.