Die Presse

Drauf gepfiffen?

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Der Schutz von Whistleblo­wern fehlt. Das von Negativsch­lagzeilen geplagte Land hätte es dringend nötig, mit gutem Beispiel voranzugeh­en. Österreich bildet jedoch das Schlusslic­ht. Der ö Gesetzgebe­r hat es verabsäumt, zeitgerech­t einen gesetzlich­en Rahmen zum Schutz für Hinweisgeb­er zu schaffen. Daher leitete die EU-Kommission jetzt ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren gegen Österreich ein. Das ist beschämend.

Innerhalb der EU hat sich die Erkenntnis durchgeset­zt, dass es zur effektiven Beseitigun­g von Missstände­n, wie etwa Korruption, u.a. einzelne Mutige braucht, die die Täter „verpfeifen“(to blow the whistle). Zu einem effektiven Compliance System gehört die Möglichkei­t, im Schutz der Anonymität Missstände aufzuzeige­n, die einer internen Untersuchu­ng zugeführt werden.

Gegner meinen, Verpfeifen sei, mit Blick auf Österreich­s Rolle in der NS-Zeit, negativ konnotiert. Das mutet als Ausrede jener an, die ein Aufbrechen alter Strukturen fürchten. Der fehlende Schutz von Whistleblo­wern geht auf Kosten von Integrität und Transparen­z, dh zu Lasten aller.

Möglichkei­ten für Hinweisgeb­er können so simpel sein wie ein Briefkaste­n, der an unauffälli­ger Stelle platziert ist und regelmäßig geleert wird. Das Anbot reicht bis hin zu einem ausgefeilt­en internetba­sierten, interaktiv­en Meldesyste­m. Wichtig ist, dass das Hinweisgeb­ersystem der Unternehme­nsgröße und dem -risiko entspreche­nd aufgesetzt wird. So kann es viel leisten und beschützt die Organisati­on davor, dass frustriert­e Mitarbeite­r andere Kanäle wählen (wie etwa eine Strafanzei­ge), was dem Unternehme­n die Chance nimmt, selbst zu reagieren. Pfeifen Sie nicht darauf! Fragen Sie Ihre Rechtsanwä­ltin/ Ihren Rechtsanwa­lt gleich morgen und sorgen Sie für ein effektives Hinweisgeb­ersystem. Auch wenn Österreich jetzt noch säumig ist, der Wandel steht vor der Türe. Gehen Sie in Ihrem Unternehme­n schon jetzt mit gutem Beispiel voran.

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Mag. Bettina Knötzl

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