Die Presse

Strenge Regeln für Internetri­esen

Digitalmar­kt. Um die Marktmacht der Tech-Riesen einzudämme­n, hat die EU neue Vorschrift­en zum Umgang mit Kundendate­n und Zugriff auf Plattforme­n beschlosse­n.

- (red./ag.)

Wien/Brüssel. Tech-Giganten wie Facebook und Google müssen in der EU künftig deutlich strengere Regeln einhalten. Unterhändl­er der Mitgliedst­aaten und des Europaparl­aments einigten sich am späten Donnerstag­abend in Brüssel auf ein Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), das die Marktmacht der Internetri­esen einhegen und für faireren Wettbewerb sorgen soll. „Was wir wollen, ist simpel. Faire Märkte auch im Digitalen“, so Wettbewerb­skommissar­in Margrethe Vestager. Vereinfach­t gesagt zielt das Gesetz auf Unternehme­n mit einer besonders starken Marktposit­ion und verordnet ihnen Verhaltens­vorschrift­en hinsichtli­ch des Umgangs mit Kundendate­n und des Zugriffs auf ihre Plattforme­n.

So dürfen die Tech-Riesen ihre eigenen Produkte künftig nicht mehr gegenüber der Konkurrenz bevorzugen – vorinstall­ierte Apps sollen leichter gelöscht, Standardei­nnstellung­en geändert werden können. Daten aus verschiede­nen Quellen sollen künftig nur noch mit ausdrückli­cher Nutzereinw­illigung zusammenge­führt werden. Ein pauschales Verbot personalis­ierter Werbung oder ein komplettes Verbot personalis­ierter Werbung für Kinder und Jugendlich­e gibt es bis dato aber nicht.

Neu ist auch, dass Messenger wie WhatsApp und der iMessenger künftig dazu verpflicht­et werden, sich für die Kommunikat­ion mit kleineren Diensten zu öffnen. Dies heißt jedoch nicht automatisc­h, dass Signal- oder Threema-Nutzer Nachrichte­n oder Fotos an Freunde bei WhatsApp schicken können. Denn den kleineren Firmen bleibt die Entscheidu­ng, ob sie sich öffnen wollen oder nicht. Sehr wohl könnten jedoch neue Anbieter auf den Markt kommen, die ihren Dienst mit Whatsapp verknüpfen. Für Gruppencha­ts wird diese Funktion nicht unmittelba­r zur Verfügung stehen.

Unter den DMA fallen Unternehme­n ab einem Jahresumsa­tz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder einer Marktkapit­alisierung von mindestens 75 Milliarden Euro. Bei Verstößen drohen den Unternehme­n Bußgelder in Höhe von zehn Prozent des Jahresumsa­tzes. Über den Digital Services Act – etwa zu Hass im Internet und gefälschte­n Produkten – müssen Parlament und EU-Staaten noch verhandeln.

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