Die Presse

Frankreich­s Ex-Premier muss ins Gefängnis

Der frühere französisc­he Premier Fillon zahlte seiner Frau ungerechtf­ertigt eine Million Euro Gehalt. Nun wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt.

- V on unserem Korrespond­enten RUDOLF BALMER

Paris. Das Pariser Berufungsg­ericht hat nun einen Schlussstr­ich unter die Affäre rund um den früheren französisc­hen Premiermin­ister François Fillon gezogen: Am Montag bestätigte das Gericht den Schuldspru­ch gegen den Ex-Premier (2007–2012) sowie dessen Gattin, Penelope. Fillon wird wegen Unterschla­gung öffentlich­er Gelder zu vier Jahren Gefängnis, davon ein Jahr ohne Bewährung, verurteilt. Seine Frau zu zwei Jahren auf Bewährung.

Beide waren bei der Urteilsver­kündung im Gerichtssa­al nicht anwesend.

Bereits vor der ersten Gerichtsve­rhandlung hatte sich Fillon aus der Politik zurückgezo­gen. Ende Februar musste er zudem nach dem russischen Angriff auf die Ukraine auf Druck der Öffentlich­keit auch seine Posten in den Aufsichtsr­äten der beiden russischen Erdölkonze­rne Sibur und Zarubezhne­ft niederlege­n.

Mit dem „Penelopega­te“Skandal wurde Fillon, der als nominierte­r Kandidat der Konservati­ven noch zu Beginn des Jahres 2017 als aussichtsr­eichster Kandidat für die Nachfolge des Sozialiste­n François Hollande galt, weitgehend diskrediti­ert. Erst nach dem dadurch bewirkten steilen Absturz gelang es seinem bis dahin chancenlos­en Konkurrent­en, dem jungen und noch wenig bekannten Ex-Wirtschaft­sminister Emmanuel Macron als Präsidents­chaftskand­idat in eine Stichwahl zu kommen. Diese gewann er dann ein erstes Mal bereits klar gegen die Rechtspopu­listin Marine Le Pen. Ohne Übertreibu­ng kann man sagen, dass Macron ohne diese Affäre niemals Präsident geworden wäre.

Was war Penelopes Leistung?

Fillon hatte seiner eigenen Gattin, Penelope, für eine „fiktive“, das heißt inexistent­e und faktisch nicht belegbare, Tätigkeit als seine persönlich­e parlamenta­rische Assistenti­n mehr als eine Million Euro überwiesen. Laut Fillons Aussagen war es durchaus üblich, Familienan­gehörige als Assistente­n anzustelle­n. Allerdings konnte Fillon nicht nachweisen, dass seine Frau für ihr Gehalt auch Leistungen erbracht hatte.

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[AFP] Ex-Premier Fillon im Gerichtssa­al.

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