Die Presse

Anwälte an die Front des Rechtsstaa­tes

- Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger

Wir verstehen uns als Frontsolda­ten zur Verteidigu­ng der Rechte der Bürgerinne­n und Bürger gegen Eingriffe in die Grund- und Freiheitsr­echte. Sei es bei Übergriffe­n im Zuge von polizeilic­hen Amtshandlu­ngen oder staatsanwa­ltschaftli­chen Verfolgung­smaßnahmen, weil die behördlich­e Befehls- und Zwangsgewa­lt kein Freibrief ist. Genauso wie bei Eingriffen in die Meinungsäu­ßerungsfre­iheit, weil Zensur und Message Control seit Metternich abgeschaff­t ist. Oder bei der De-facto-Abschaffun­g des Briefgehei­mnisses, weil die öffentlich­e Zurschaust­ellung privater Kommunikat­ion durch Behörden und Mandatare einen flagranten Eingriff in das Persönlich­keitsrecht darstellt.

Wir sehen zunehmend auch quasi legalisier­te Übergriffe durch den Gesetzgebe­r, dem der VfGH immer stärker Einhalt gebieten muss. Damit die Bürgerinne­n und Bürger zu ihrem Recht kommen, bedarf es unabhängig­er Gerichte mit höchstqual­ifizierten Richterinn­en und Richtern, weil sie der Gegenpol zu den anderen beiden Staatsgewa­lten sind. Deren Ernennung muss daher frei von politische­n und sonstigen Einflussna­hmen sein.

Aber: Die Gerichte können nur dann agieren, wenn wir für unsere Mandanten klagen, Beschwerde­n einbringen oder Anträge stellen. Gegen Willkür, Korruption oder Missachtun­g der Rechtsphär­e im familienre­chtlichen, erbrechtli­chen oder anderen wirtschaft­srechtlich­en Angelegenh­eiten. Wir stehen unverbrüch­lich dem Recht zur Seite und wehren uns mit den Mitteln des Rechtsstaa­tes, wenn das Anwaltsgeh­eimnis missachtet werden soll oder gar, wenn Anwältinne­n und Anwälte bei der Wahrung der Interessen ihrer Mandanten zu Mittätern gemacht werden sollen.

Daher: Anwältinne­n und Anwälte an die Front.

Univ.-Prof Dr. Michael Enzinger, Präsident

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