Anwälte an die Front des Rechtsstaates
Wir verstehen uns als Frontsoldaten zur Verteidigung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegen Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte. Sei es bei Übergriffen im Zuge von polizeilichen Amtshandlungen oder staatsanwaltschaftlichen Verfolgungsmaßnahmen, weil die behördliche Befehls- und Zwangsgewalt kein Freibrief ist. Genauso wie bei Eingriffen in die Meinungsäußerungsfreiheit, weil Zensur und Message Control seit Metternich abgeschafft ist. Oder bei der De-facto-Abschaffung des Briefgeheimnisses, weil die öffentliche Zurschaustellung privater Kommunikation durch Behörden und Mandatare einen flagranten Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt.
Wir sehen zunehmend auch quasi legalisierte Übergriffe durch den Gesetzgeber, dem der VfGH immer stärker Einhalt gebieten muss. Damit die Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen, bedarf es unabhängiger Gerichte mit höchstqualifizierten Richterinnen und Richtern, weil sie der Gegenpol zu den anderen beiden Staatsgewalten sind. Deren Ernennung muss daher frei von politischen und sonstigen Einflussnahmen sein.
Aber: Die Gerichte können nur dann agieren, wenn wir für unsere Mandanten klagen, Beschwerden einbringen oder Anträge stellen. Gegen Willkür, Korruption oder Missachtung der Rechtsphäre im familienrechtlichen, erbrechtlichen oder anderen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Wir stehen unverbrüchlich dem Recht zur Seite und wehren uns mit den Mitteln des Rechtsstaates, wenn das Anwaltsgeheimnis missachtet werden soll oder gar, wenn Anwältinnen und Anwälte bei der Wahrung der Interessen ihrer Mandanten zu Mittätern gemacht werden sollen.
Daher: Anwältinnen und Anwälte an die Front.
Univ.-Prof Dr. Michael Enzinger, Präsident