Grüne Minister müssen Türkisen nichts vorlegen
Koalition. Forderung der ÖVP vom VfGH abgelehnt, Zadíc und Edtstadler berieten über Justizreform.
Während man in der Koalition miteinander regiert, treten ÖVP und Grüne insbesondere im Untersuchungsausschuss als Kontrahenten auf. Und in diesem Zusammenhang sind ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger und seine Parteikollegen mit weiteren Anträgen vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gescheitert.
Hanger hatte diesmal gefordert, dass mehrere grün geführte Ministerien dem U-Ausschuss Unterlagen zu Stellenbesetzungen und öffentlichen Anträgen vorlegen. Konkret ging es um das Vizekanzleramt von Werner Kogler, das Klimaschutzministerium von Leonore Gewessler und das Sozialministerium von Johannes Rauch. Die Argumentation der ÖVP: Bereits aus einem Beweisbeschluss vom Dezember 2021 gehe hervor, dass die Ministerien die Unterlagen vorlegen müssten.
Der VfGH entgegnete, dass die ÖVP-Abgeordneten in Wahrheit ergänzende Beweisanforderungen verlangen würden. Und in so einem Fall dürfe man nicht gleich zum VfGH gehen. Sondern die Abgeordneten müssten erst im U-Ausschuss damit vorstellig werden, bevor sie die Richter anrufen. Da das Procedere nicht eingehalten wurde, wies der VfGH den Antrag zurück.
Inhaltlich, aber mit einer Abweisung, urteilten die Richter über ein anderes Ansinnen der ÖVP. Dabei ging es um die Frage, ob Ministerin Gewessler jene Akten vorlegen muss, die sich auf die kommunikative und strategische Begleitung des Klimarats durch externe Berater beziehen. Hier akzeptierten die Richter die Begründung Gewesslers, laut der diese Akten nicht vom Thema des U-Ausschusses umfasst seien. Das Gremium ist als „ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss“tituliert.
Staatsanwälte: Wann Reform?
Auf Regierungsebene strittig ist zwischen ÖVP und Grünen, wie eine künftige, neue Weisungsspitze bei der Staatsanwaltschaft aussehen soll. Die grüne Justizministerin, Alma Zadić, möchte den Vorschlag einer von ihr eingesetzten Expertengruppe verwirklichen – und ein aus der Justiz kommendes Dreier-Gremium an der Spitze der Weisungskette sehen. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) will hingegen einen einzigen Bundesstaatsanwalt, an dessen Bestellung überdies das Parlament beteiligt sein soll. Am Mittwoch fand ein Arbeitsgespräch der beiden Ministerinnen statt, bei dem auch die Stärkung von Beschuldigtenrechten ein Thema war.
Inhaltliche Lösung wurde am Mittwoch noch keine gefunden. Aber es sollen „jetzt zügig weitere Gespräche stattfinden, um die Vorhaben umzusetzen“, erklärten danach beide Seiten. Die Regierung hatte im Februar 2021 erstmals erklärt, die Weisungsspitze reformieren zu wollen.