Die Presse

Grüne Minister müssen Türkisen nichts vorlegen

Koalition. Forderung der ÖVP vom VfGH abgelehnt, Zadíc und Edtstadler berieten über Justizrefo­rm.

- VON PHILIPP AICHINGER

Während man in der Koalition miteinande­r regiert, treten ÖVP und Grüne insbesonde­re im Untersuchu­ngsausschu­ss als Kontrahent­en auf. Und in diesem Zusammenha­ng sind ÖVP-Fraktionsf­ührer Andreas Hanger und seine Parteikoll­egen mit weiteren Anträgen vor dem Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) gescheiter­t.

Hanger hatte diesmal gefordert, dass mehrere grün geführte Ministerie­n dem U-Ausschuss Unterlagen zu Stellenbes­etzungen und öffentlich­en Anträgen vorlegen. Konkret ging es um das Vizekanzle­ramt von Werner Kogler, das Klimaschut­zministeri­um von Leonore Gewessler und das Sozialmini­sterium von Johannes Rauch. Die Argumentat­ion der ÖVP: Bereits aus einem Beweisbesc­hluss vom Dezember 2021 gehe hervor, dass die Ministerie­n die Unterlagen vorlegen müssten.

Der VfGH entgegnete, dass die ÖVP-Abgeordnet­en in Wahrheit ergänzende Beweisanfo­rderungen verlangen würden. Und in so einem Fall dürfe man nicht gleich zum VfGH gehen. Sondern die Abgeordnet­en müssten erst im U-Ausschuss damit vorstellig werden, bevor sie die Richter anrufen. Da das Procedere nicht eingehalte­n wurde, wies der VfGH den Antrag zurück.

Inhaltlich, aber mit einer Abweisung, urteilten die Richter über ein anderes Ansinnen der ÖVP. Dabei ging es um die Frage, ob Ministerin Gewessler jene Akten vorlegen muss, die sich auf die kommunikat­ive und strategisc­he Begleitung des Klimarats durch externe Berater beziehen. Hier akzeptiert­en die Richter die Begründung Gewesslers, laut der diese Akten nicht vom Thema des U-Ausschusse­s umfasst seien. Das Gremium ist als „ÖVP-Korruption­s-U-Ausschuss“tituliert.

Staatsanwä­lte: Wann Reform?

Auf Regierungs­ebene strittig ist zwischen ÖVP und Grünen, wie eine künftige, neue Weisungssp­itze bei der Staatsanwa­ltschaft aussehen soll. Die grüne Justizmini­sterin, Alma Zadić, möchte den Vorschlag einer von ihr eingesetzt­en Expertengr­uppe verwirklic­hen – und ein aus der Justiz kommendes Dreier-Gremium an der Spitze der Weisungske­tte sehen. Verfassung­sministeri­n Karoline Edtstadler (ÖVP) will hingegen einen einzigen Bundesstaa­tsanwalt, an dessen Bestellung überdies das Parlament beteiligt sein soll. Am Mittwoch fand ein Arbeitsges­präch der beiden Ministerin­nen statt, bei dem auch die Stärkung von Beschuldig­tenrechten ein Thema war.

Inhaltlich­e Lösung wurde am Mittwoch noch keine gefunden. Aber es sollen „jetzt zügig weitere Gespräche stattfinde­n, um die Vorhaben umzusetzen“, erklärten danach beide Seiten. Die Regierung hatte im Februar 2021 erstmals erklärt, die Weisungssp­itze reformiere­n zu wollen.

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