Ausländer ohne Bewilligung beschäftigt
Wiener Spitäler. Betroffen sind drei Personen, bei denen gegen das Bundesgesetz verstoßen wurde. Der Gesundheitsverbund darf ein Jahr lang keine ausländischen Arbeitskräfte anstellen, das AMS lehnt Anträge auf Rot-Weiß-Rot-Karten ab.
Wien. Im September 2021, im März 2022 und von Jänner bis Mai 2022 haben drei Medizinstudierende aus Drittstaaten, also aus NichtEU-Ländern, das Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) in einem Spital des Wiener Gesundheitsverbunds (WiGev) absolviert.
Bei diesen Berufspraktika gegen Ende des Studiums wurden seitens des Arbeitsmarktservice (AMS) Verstöße gegen die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) festgestellt, weswegen der WiGev noch bis April 2023 keine Arbeitskräfte aus Drittstaaten beschäftigen darf. Diese Sanktion gilt seit April 2022, also für ein Jahr.
Betroffen sind alle Personen, die als Schlüssel- oder Fachkräfte nach einer Zusage für eine Anstellung eine Rot-Weiß-Rot-Karte benötigen, um in Österreich leben und arbeiten zu dürfen. Im konkreten Fall also beispielsweise Ärzte, auch in Ausbildung, und Pflegekräfte – nicht nur diplomierte Gesundheitsund Krankenpfleger, sondern unter anderem auch Pflegefachassistenten und Pflegeassistenten, von denen es in Österreich bekanntlich viel zu wenige gibt.
Derzeit darf etwa eine Ärztin, die eigenen Angaben zufolge eine mündliche Zusage für eine Position in der Klinik Favoriten erhalten und daher ihren bisherigen Job aufgegeben hat, ihre Stelle nicht antreten, weil ihr das AMS keine Bewilligung erteilt.
„Wie die Überprüfung des gegenständlichen Antrags ergeben hat, hat der Wiener Gesundheitsverbund bewilligungspflichtige ausländische Arbeitskräfte beschäftigt, ohne dass für diese arbeitsrechtliche Bewilligungen erteilt wurden“, steht in einem Brief an die Ärztin, der der „Presse“vorliegt. Und weiter: „Nachdem der Gesundheitsverband während der letzten zwölf Monate wiederholt (öfter als einmal) eine ausländische Arbeitskraft gegen die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes beschäftigt hat, liegen derzeit gegen den Wiener Gesundheitsverbund Ausschließungsgründe vor.“Der Ärztin droht nun sogar der Verlust des Aufenthaltstitels in Österreichs, wie sie im Gespräch mit der „Presse“sagt.
Klare Rechtslage
Rechtlich ist die Lage jedenfalls eindeutig: „Wir haben Beschäftigungsbewilligungen und RotWeiß-Rot-Karten abzulehnen, wenn der Dienstgeber im Jahr vor der Antragstellung zumindest zweimal Ausländer ohne ausreichende Bewilligung beschäftigt hat. Sobald in dieser einjährigen Frist vor Antragstellung nur mehr ,eine‘ solche Übertretung vorliegt, können wir wieder eine Bewilligung ausstellen“, sagt ein Sprecher des AMS auf Nachfrage. „Der Gesetzgeber sieht derzeit nicht vor, dass wir dabei zwischen einer vorsätzlichen Tat und einem Irrtum unterscheiden, sprich: Es wiegt alles gleich schwer, und es gibt keine Möglichkeit zur Nachsicht bei einer minderschweren Übertretung.“
Bei den drei Verstößen wurden einmal die notwendigen Dokumente gar nicht und einmal nicht fristgerecht an das AMS übermittelt. In letzterem Fall war die beschäftigte Person zudem nicht in Österreich inskribiert, hatte also keine Berechtigung, das Praktikum zu absolvieren. Beim dritten Studierenden stimmte der Zeitraum der Beschäftigung mit jenem in den Unterlagen der Sozialversicherung nicht überein.
Der Wiener Gesundheitsverbund erklärt diese Ungereimtheiten mit „Flüchtigkeitsfehlern, die entschuldbar sind“. Sie seien selbstverständlich nicht beabsichtigt gewesen und könnten trotz Kontrollmechanismen passieren. „Das Gesetz unterscheidet in diesem Zusammenhang nicht zwischen vorsätzlicher (illegaler) Schwarzarbeit und entschuldbaren (Melde-)Verstößen, wie in unserem Fall“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. „Das AMS hat daher in diesen Fällen gesetzlich keinen Handlungsspielraum. Festzuhalten ist, dass die betroffenen KPJ-Praktikantinnen und -Praktikanten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet wurden und diesen die entsprechenden Aufwandsentschädigungen vom Wiener Gesundheitsverbund ausbezahlt wurden.“
„Unverhältnismäßige Reaktion“
Die einjährige „Sperre“stelle für den WiGev daher eine „unverhältnismäßige Reaktion“dar, „gerade in Zeiten des akuten Personalmangels“. Daher habe man „mit den zuständigen Behörden Kontakt aufgenommen, um eine Lösung im gesetzlichen Rahmen zu erwirken. Das Arbeitsministerium hat die Rechtsansicht des AMS leider bestätigt und sieht hier aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keine Möglichkeiten.“Nun hoffe man auf eine allfällige Gesetzesänderung im kommenden Oktober, „die künftig in berücksichtigungswürdigen Fällen eine Nachsicht durch das AMS ermöglicht“.
Eine solche Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wird tatsächlich in Erwägung gezogen und ist auch schon in Vorbereitung, wie auch das AMS bestätigt. Ob und welche Auswirkungen sie auf die konkrete Situation im WiGev haben würde, ist aber noch unklar.