Die Presse

Flughafen Wien: Gibt es bald Pflichtang­ebot?

- Übernahmek­ommission prüft Zukäufe durch Länder.

Wien/Schwechat. Die Übernahmek­ommission prüft, ob nach dem Aktienkauf der Stadt Wien und des Landes Niederöste­rreich ein Pflichtang­ebot für den Flughafen Wien fällig wird. „Allein der Erwerb von vier Aktien führt nicht zwangsläuf­ig zu einem Übernahmea­ngebot“, sagte Geschäftss­tellenleit­er Thomas Barth der Nachrichte­nagentur Reuters. Wenn dahinter jedoch Absprachen stünden „und zum Beispiel die Mitarbeite­rstiftung mit der Wien Holding und der NÖ Beteiligun­gsgesellsc­haft gemeinsam vorgeht oder ein Syndikat bildet, könnte das eine Angebotspf­licht auslösen“, so Barth.

Die beiden Bundesländ­er bilden mit ihren Flughafenb­eteiligung­en ein Syndikat, stimmen also gemeinsam ab. Sie besitzen nun jeweils 20 Prozent plus vier Aktien und kommen gemeinsam mit der Mitarbeite­rstiftung auf 50 Prozent plus acht Aktien. Vor Kurzem hatte die IFM-Gruppe als vierter Großaktion­är ihre Beteiligun­g auf mehr als 40 Prozent aufgestock­t. Hier prüft derzeit das Wirtschaft­sministeri­um nach den Bestimmung­en des Investitio­nskontroll­gesetzes – auch wegen der undurchsic­htigen Beteiligun­gsstruktur. Unmittelba­r beteiligt ist eine luxemburgi­sche Gesellscha­ft, die aber über Verschacht­elungen letztlich einer Treuhandge­sellschaft auf den Cayman Islands gehört. (APA)

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