Die Presse

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Langsamlad­estation. Sie gilt für E-Autos laut Gesetz seit heuer als Standardau­srüstung einer Immobilie. Mit 3,5 Kilowatt muss ein Fahrzeug rund sechs Stunden laden, um anschließe­nd 100 km fahren zu können. Derzeitige Norm an Autobahnra­ststätten sind 50-kW-Gleichstro­mgeräte, die das in 25 Minuten schaffen. 120-kW-Stationen (künftiger Standard) brauchen zehn.

Schweigend­e Zustimmung. Wenn bei einer Umfrage unter den Eigentümer­n einer Immobilie jemand keine Rückmeldun­g gibt, kann er damit kein Vorhaben mehr blockieren: Seit heuer gilt Schweigen als Zustimmung. Der Projektwer­ber muss jedoch im Zweifelsfa­ll nachweisen, dass er den Eigentümer kontaktier­t und ihm sein Vorhaben in verständli­cher Weise präsentier­t hat.

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