Edtstadler will Verfahren beschränken
Ministerin: Ermittlungsverfahren sollten nur zwei bis drei Jahren dauern.
Wien. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat am Sonntag erneut auf eine Stärkung der Beschuldigtenrechte und eine Beschränkung von Ermittlungsverfahren gepocht. Es könne nicht sein, „dass Ermittlungsverfahren sieben, 13 oder sogar 14 Jahre dauern“, sagte Edtstadler in der ORF-„Pressestunde“. Ihr schwebt eine Beschränkung auf zwei bis drei Jahre, in schwierigen Fällen maximal vier Jahre vor. „Alles andere ist ein Wahnsinn.“
Sie schließt sich damit der Forderung des neuen Präsidenten des Rechtsanwaltskammertages, Armenak Utudjian, an. Dass sie einmal den Beschuldigtenstatus als „zivile Todesstrafe“bezeichnet hatte, bekräftigte Edtstadler – und sprach sich neuerlich für eine Stärkung der Beschuldigtenrechte aus. Auch ihre Kritik an der Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erneuerte die Ministerin. „Es kann niemand über der Kritik stehen. Kritik muss möglich sein.“
Ähnlich äußerte sich ÖVPGeneralsekretär Christian Stocker. „Wenn jemand wie ich im U-Ausschuss gesessen ist und keinen Bedarf für Veränderungen bei der WKStA erkennt, mache ich mir Sorgen“, sagte er der „Tiroler Tageszeitung“. In der Pflicht sieht er Justizministerin Alma Zadić (Grüne). (APA)