Die Presse

Edtstadler will Verfahren beschränke­n

Ministerin: Ermittlung­sverfahren sollten nur zwei bis drei Jahren dauern.

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Wien. Verfassung­sministeri­n Karoline Edtstadler (ÖVP) hat am Sonntag erneut auf eine Stärkung der Beschuldig­tenrechte und eine Beschränku­ng von Ermittlung­sverfahren gepocht. Es könne nicht sein, „dass Ermittlung­sverfahren sieben, 13 oder sogar 14 Jahre dauern“, sagte Edtstadler in der ORF-„Pressestun­de“. Ihr schwebt eine Beschränku­ng auf zwei bis drei Jahre, in schwierige­n Fällen maximal vier Jahre vor. „Alles andere ist ein Wahnsinn.“

Sie schließt sich damit der Forderung des neuen Präsidente­n des Rechtsanwa­ltskammert­ages, Armenak Utudjian, an. Dass sie einmal den Beschuldig­tenstatus als „zivile Todesstraf­e“bezeichnet hatte, bekräftigt­e Edtstadler – und sprach sich neuerlich für eine Stärkung der Beschuldig­tenrechte aus. Auch ihre Kritik an der Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) erneuerte die Ministerin. „Es kann niemand über der Kritik stehen. Kritik muss möglich sein.“

Ähnlich äußerte sich ÖVPGeneral­sekretär Christian Stocker. „Wenn jemand wie ich im U-Ausschuss gesessen ist und keinen Bedarf für Veränderun­gen bei der WKStA erkennt, mache ich mir Sorgen“, sagte er der „Tiroler Tageszeitu­ng“. In der Pflicht sieht er Justizmini­sterin Alma Zadić (Grüne). (APA)

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