Wen vertritt Peschorn – und wenn ja, wie viele?
Einwurf. Die unterschiedlichen Auffassungen von WKStA und Finanzprokuratur.
Das Bundeskanzleramt (BKA) wehrt sich gegen eine Sicherstellungsanordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) – und will Mitarbeiter-Daten nicht herausgeben. Unterstützt wird das BKA medial durch die Finanzprokuratur, dessen Präsidenten und „Anwalt der Republik“Wolfgang Peschorn. Dessen gesetzliche Aufgabe ist die Rechtsvertretung im Interesse des Staates. Die Staatsanwaltschaft wiederum hat die Aufgabe, im öffentlichen Interesse Straftaten aufzuklären. Sie darf zu diesem Zweck E-Mail-Postfächer ausheben und analysieren. Andererseits haben die Mitarbeiterinnen des BKA auch einen Anspruch auf Schutz vor ausufernder Erhebung ihrer Daten. Welche Interessen haben nun Vorrang: Die Aufklärung von Straftaten, das Amtsgeheimnis oder Persönlichkeitsschutz?
WKStA und Finanzprokurator haben offenbar derzeit unterschiedliche Auffassungen darüber, worin die öffentlichen Interessen liegen. Die WKStA meint, dass die Postfächer aller (wohl mehr als hundert) Mitarbeiter des BKA, welche mit dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit in den vergangenen Jahren Berührung hatten, notwendig seien. Beschuldigte hätten deren Postfächer bereits gelöscht, so dass es keinen anderen Weg gebe. Die Finanzprokuratur ist der Auffassung, die Anordnung der WKStA sei nicht konkret genug.
Die Hausdurchsuchung im BVT kommt in Erinnerung. Angeblich habe die Mitnahme geheimdienstlicher Daten das Vertrauen ausländischer Geheimdienste in den BVT nachhaltig beschädigt. Ähnliche Situationen will Peschorn offenbar in Bezug auf das BAK verhindern. Vor allem aber für Privatpersonen und Unternehmen war die Sicherstellung großer Datenmengen immer wieder ein großes Problem. Betroffene beklagen, dass jahrelange vertrauliche Kommunikation mit höchstpersönlichen Daten bzw Geschäftsgeheimnissen Eingang in Strafakten und sogar Untersuchungsausschüsse fänden. Regelmäßig erheben Betroffene Einsprüche und Beschwerden gegen den Umfang der Sicherstellungen, doch werden diese zumeist von den Strafgerichten abgewiesen. Es ist daher höchst bemerkenswert, dass jetzt staatliche Organe Sicherstellungen kritisieren.
Wenig Spielraum
Es fällt auf, dass die WKStA die Herausgabe von Unterlagen mittels strafprozessrechtlicher Anordnung fordert. Alternativ wäre die WKStA auch berechtigt, ein Amtshilfeersuchen zu stellen. Dann wäre das BKA aber berechtigt, die Herausgabe der Emailpostfächer wegen überwiegender öffentlicher Interessen zu verweigern. Zudem hat das Oberlandesgericht Wien bereits klargestellt, dass Amtshilfe grundsätzlich der Vorrang vor der Sicherstellung zukommen sollte. Die WKStA will offenbar dem BKA wenig Spielraum lassen.
Tatsächlich ist die Situation rechtlich komplex. Die Anordnung ist nicht veröffentlicht. Die Namen der betroffenen Bediensteten sind wohl nicht angeführt. Das BKA müsste daher selbst festlegen, welche Personen ausreichend in die Öffentlichkeitsarbeit involviert waren. Die seitens der Finanzprokuratur geäußerten Zweifel an der Bestimmtheit der Anordnung könnten daher durchaus berechtigt sein. Zusätzlich scheint es auch zweifelhaft, ob es wirklich verhältnismäßig ist, dass mehr als hundert E-Mail-Postfächer von Mitarbeitern jeder Hierarchieebene Eingang in einen Strafakt finden. Die WKStA müsste daher zuerst weitere Ermittlungen durchführen und zu jedem Betroffenen begründen, warum und für welche Dauer eigentlich dessen Postfach notwendig ist. Vielleicht wäre doch die Amtshilfe oder zumindest weitere Ermittlungen das gebotene Mittel. Man wird sehen.
Andreas Pollak ist Jurist und Ökonom. Er war Staatsanwalt bei der WKSta und ist heute Wirtschaftsstrafrechtsverteidiger und Partner der PetschePollak Rechtsanwalts GmbH.