Die Presse

VfGH will in Verschluss­akten blicken

U-Ausschuss. Der Verfassung­sgerichtsh­of soll die Streitfrag­e klären, wozu Thomas Schmid befragt hätte werden dürfen. Dazu will er Einblick in geschwärzt­e Aktenteile.

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Wien. Antworten hat Ex-Finanzgene­ralsekretä­r Thomas Schmid im U-Ausschuss zwar keine gegeben. Damit, welche Fragen man ihm hätten stellen dürfen (oder eben auch nicht), muss sich der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) dennoch weiter beschäftig­en. Konkret wird er das am 22. November tun. Das sorgt für neuerliche Debatten.

Eingeschal­tet wurde der VfGH ja von Justizmini­sterin Alma Zadić (Grüne). Sie forderte, dass Thomas Schmid nur zu jenen Bereichen befragt werden darf, bei denen die Einvernahm­e durch die Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) bereits abgeschlos­sen ist. Alles andere würde die Ermittlung­en gefährden. So sahen das auch die Parteien im U-Ausschuss – mit Ausnahme der ÖVP. Deshalb gab es keine Einigung. Der Ball liegt seither beim Verfassung­sgerichtsh­of.

Er will die Entscheidu­ng offenbar nicht blind treffen. Wie das Ö1-„Morgenjour­nal“berichtet, will der VfGH nun wissen, worum es in der Verschluss­sache ungefähr geht, um sagen zu können, ob die Einschränk­ung des Fragerecht­s tatsächlic­h gerechtfer­tigt ist. Er will also Einblicke in bisher geschwärzt­e Aktenteile. Das wiederum sorgt offenbar für Unmut bei der WKStA.

Sie sieht ihre Ermittlung­en nämlich auch dadurch gefährdet.

Suppan hat „keinen Zugang“

„Wenn das Verschluss­material an einen größeren Personenkr­eis hinausgeht, wird es immer schwerer kontrollie­rbar, was mit diesem Material geschieht, zumal beispielsw­eise auch Vertreter der Anwaltscha­ft Mitglieder des Verfassung­sgerichtsh­ofs sind und hier natürlich bestimmte Interessen­konflikte bestehen könnten“, so Strafrecht­sexperte Alois Birklbauer im Radio.

Am VfGH sieht man das freilich anders. Es gebe gerade in derartigen Fällen strenge Sicherheit­svorkehrun­gen. Es sei „ausgeschlo­ssen“, dass etwa VfGH-Ersatzmitg­lied Werner Suppan, der zugleich Ex-Bundeskanz­ler Sebastian Kurz rechtlich vertritt, Zugang zu Aktenteile­n bekomme. Er habe wegen Befangenhe­it keinen Zugang zum elektronis­chen Akt. (j. n.)

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